Essen & Trinken

Mehr Schutz für Gäste mit Lebensmittelallergie

Essen in öffentlichen Einrichtungen soll für Allergikerinnen und Allergiker sicherer werden: In allen EU-Ländern gilt ab Mitte Dezember eine Kennzeichnungspflicht von 14 Hauptallergenen bei unverpackten Lebensmitteln, so genannter loser Ware. In Deutschland wurde dafür die  Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) erlassen. Auch in den gastronomischen Einrichtungen des Studierendenwerks sollen Allergikerinnen und Allergiker nun unbeschwerter speisen können.

 

Als Hauptallergene gelten Eier, Erdnüsse, Fische, Gluten, Krebstiere, Lupinen, Milch/Laktose, Schalenfrüchte, Schwefeldioxid, Sellerie, Senf, Sesam, Soja und Weichtiere.  Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt es in Deutschland mehr als zwei Millionen Allergikerinnen und Allergiker sowie viele weitere Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten.


Das Studierendenwerk Aachen hat sich gut vorbereitet. Die Studierenden und alle weiteren Gäste werden schriftlich über Allergene informiert, und die Beschäftigten im gastronomischen Bereich geben gerne auch mündlich Auskunft.

Info zu Zusatzstoffen und Allergenen:

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