Studienfinanzierung

Alle Infos zur geplanten BAföG-Erhöhung

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Die deutsche Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die Eckpunkte für eine BAföG-Anhebung vorgestellt, die zum Wintersemester 2019/2020 umgesetzt werden soll. Mit einer staatlichen Förderung von 1,8 Milliarden Euro sorgt die Reform zum ersten Mal seit drei Jahren für eine deutliche Erhöhung des BAföGs. Kritiker, wie das Deutsche Studentenwerk, bewerten die geplanten Neuerungen jedoch als nicht ausreichend.

Die letzte BAföG-Reform gab es im Wintersemester 2016/2017. Damals wurden die Bedarfssätze um 7 % erhöht. Im letzten Jahr hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Herbst 2019 eine erneute Erhöhung angekündigt. Laut einem Gesetzentwurf von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sollen die Fördersätze, die Elternfreibeträge sowie der Wohnzuschlag in zwei Schritten angehoben werden. Studierende dürfen dann mehr Vermögen besitzen, das nicht aufs BAföG angerechnet wird. Zudem ist geplant, die monatliche Rückzahlungsrate anzupassen. Nach 20 Jahren ab Beginn der Rückzahlungsverpflichtung sollen sämtliche noch ausstehenden Schulden erlassen werden.

Änderungen der geplanten Reform in Zahlen

  • Bis zum Wintersemester 2020/2021 soll der Höchstsatz der gesamten Förderung in zwei Stufen zunächst von 735 auf 853, später auf 861 Euro steigen. Dieser Höchstsatz besteht aus drei Teilen:
    • Der Grundbedarf soll 2019 zunächst um 5 %, 2020 noch einmal um 2 % angehoben werden.
    • Der Wohnzuschlag für die Studierenden, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, soll von 250 auf 325 Euro erhöht werden.
    • Die Zuschläge für die Krankenversicherung sollen bis Herbst 2020 von 71 auf 84 Euro erhöht werden, die der Pflegeversicherung von 15 auf 25 Euro. Außerdem sollen diese in Zukunft auch Studierenden zur Verfügung gestellt werden, die älter als 30 Jahre sind.
  • Die Elternfreibeträge sollen bis 2021 um insgesamt 16 % steigen, nämlich um 7 % im ersten Schritt 2019, um 3 % in 2020 und nochmals um 6 % in 2021.
  • Der Vermögensfreibetrag für studentische Antragsteller soll bis 2020 von 7.500 auf 8.200 Euro steigen. Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern werden zugleich von jeweils 2.100 auf 2.300 Euro angehoben.
  • Die monatliche Rückzahlungsrate soll ab April 2020 von 105 auf 130 Euro pro Monat angepasst werden − die Darlehensdeckelung von 10.000 Euro bleibt bestehen.
  • Auch bei der Darlehensrückführung gibt es ab 2019 Neuerungen: Wer seine Schulden in kontinuierlichen Raten tilgt, ist spätestens nach sechseinhalb Jahren schuldenfrei, egal wie hoch das ursprüngliche Darlehen war. Kann ein ehemaliger BAföG-Empfänger den Darlehensanteil nicht innerhalb von 20 Jahren tilgen, beispielsweise aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse, würden die Restschulden nach neuer BAföG-Reform erlassen werden.

Steigerung zu gering und zu spät

Die angekündigte BAföG-Reform erhält viel Gegenwind. Die Bildungsgewerkschaft GEW sowie der Beirat für Ausbildungsförderung beispielsweise kritisieren den Gesetzentwurf von Bildungsministerin Karliczek. Sie bemängeln, dass die geplante Erhöhung zu niedrig sei und hinter den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden zurückbleibe. Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Dachverband der 57 deutschen Studenten- und Studierendenwerke, begrüßt die Reform des BAföGs zwar als einen ersten Schritt − betont jedoch, dass zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Trendumkehr wesentlich mehr nötig sei. Nach Jahren der Stagnation sei nun eine regelmäßige und automatisierte BAföG-Erhöhung von Nöten, um den realen Förderbedarf der deutschen Studierenden aufzufangen.

Studie zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden

Bei einer vom DSW in Auftrag gegebene Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) wurden im Rahmen der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks die Lebenshaltungskosten von Studierenden untersucht. Sie ergab, dass die Ausgaben für Miete, Gesundheit und Fahrtkosten in den letzten Jahren überproportional gestiegen sind. Die bekräftigt die Forderung nach einer stärkeren Erhöhung der BAföG-Fördersätze. Der DSW schlägt eine Steigerung des Grundbedarfssatzes auf 500 bis 550 Euro pro Monat vor. Gegenüber dem aktuellen Betrag wäre das ein Anstieg um 25 % bis 38 %. Zudem sei die Zahl der BAföG-Berechtigten in den vergangenen zehn Jahren von über 70 % auf 63 % gesunken, so Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des DSW. Für eine Trendwende müsse der Kreis der potenziell Förderberechtigten wieder vergrößert werden.

Links zum Thema:

Bundesministerium für Bildung und Forschung: „BAföG-Refomr: Welche Änderungen sind geplant?“

DSW-Pressemitteilung: „BAföG-Erhöhung ein erster Schritt, zu versprochener Trendumkehr ist mehr notwendig!“

DSW-Pressemitteilung: „BAföG: Mehr und schneller“

DSW-Pressemitteilung: „Neue Studie: BAföG-Fördersätze müssen stärker als geplant erhöht werden“

FiBS-Studie: „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden: Aktualisierte Berechnung anhand der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks“

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