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ARGE NRW: Rettungsschirm für Studierendenwerke

Der Landtag NRW hat am 01.04.2020 Finanzhilfen für die Studierendenwerke NRW beschlossen.

Aufgrund der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise für die Studierendenwerke hat der Haushalts- und Finanzausschuss – nach einstimmigen Votum aller Fraktionen – Mittel aus dem Nachtragshaushalt 2020 NRW insbesondere für Verluste in der Hochschulgastronomie  freigegeben.

Vorlage der Landesregierung über 5,2 Millionen Euro
Im Vorfeld schlug die Landesregierung dem Landtag vor, finanzielle Mittel den Studierendenwerken in Höhe von 5,2 Millionen Euro für zu erwartende Verluste in der Hochschulgastronomie bereitzustellen. Hiermit soll auch eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Landesanstalten des öffentlichen Rechts abgewendet werden. Die Studierendenwerke mussten ihre gastronomischen Einrichtungen am 22. März 2020 landesweit schließen. Dies erfolgte aufgrund des § 9 Abs. 1 der Corona-Schutzverordnung der Landesregierung. Zu rund einem Viertel finanzieren die Einnahmen aus Mensen und Cafeterien die Studierendenwerke in Normalzeiten.

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW
Auf die erheblichen Auswirkungen der Corona-Krise haben die Studierendenwerke bereits zuvor in einer Stellungnahme hingewiesen. Diese bewirken einen erheblichen Rückgang der Einnahmen in den hochschulgastronomischen Einrichtungen und führen zwangsläufig zu Liquditätsengpässen. Ohne Landeshilfen können die Studierendenwerke nur maximal wenige Wochen aus eigenen Mitteln überbrücken, da sie qua gesetzlichen Auftrags mit Gewinnverzicht arbeiten und kaum Rücklagen besitzen.

Vorlage der Landesregierung an den Landtag über Kostenhilfen an die Studierendenwerke NRW

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW zum „NRW-Rettungsschirm“/Nachtragshaushaltsgesetz

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