Studienfinanzierung

BAföG 2016: Mehr Geld für Studierende

Die wichtigsten Neuerungen rund um die BAföG-Novelle

Wer BAföG beantragt hat oder künftig in Anspruch nehmen will, darf sich freuen: Das bereits vor zwei Jahren von der Bundesregierung verabschiedete 25. BAföG-Änderungsgesetz tritt zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft.

Konkret bedeutet dies, dass die Bedarfssätze der Bundesausbildungsförderung um sieben Prozent steigen. Ebenfalls um sieben Prozent erhöhen sich die Einkommensfreibeträge der Eltern, sodass voraussichtlich etwa 110.000 mehr Studierende und Schüler BAföG erhalten können.

 

Die Wohngeld- und Kinderzuschläge steigen
Aufgrund gestiegener Mietkosten wird zudem der Wohngeldzuschlag angepasst und auf 250 Euro (bisher: 224 Euro) erhöht. Für nicht mehr bei den Eltern wohnende Studierende steigt der Förderungshöchstsatz damit um über 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro monatlich. Wer noch zu Hause wohnt, kann eine Förderung von maximal 537 Euro erhalten. Darüber hinaus bekommen studierende Eltern künftig für jedes Kind 130 Euro Zuschlag für die Betreuung. Bislang waren es 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. 

Höhere Vermögensfreibeträge
Die Reform betrifft auch die Hinzuverdienstgrenze: Minijob-Einkommen von 450 Euro monatlich werden nicht auf das BAföG angerechnet (bisher: 400 Euro). Nach über zehn Jahren wird darüber hinaus der Vermögensfreibetrag angehoben. Bei allen BAföG-Anträgen gilt ab 1. August ein Freibetrag auf eigenes Vermögen von 7.500 Euro (bisher:  5.200 Euro).

BAföG für Flüchtlinge
Bereits seit Januar 2016 können anerkannte und geduldete Flüchtlinge schon nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland BAföG bekommen. Bisher war dies erst nach vier Jahren möglich. Mit dieser Änderung sollen übermäßig lange Wartezeiten oder Ausbildungsabbrüche verhindert werden.

Wichtig: Wer BAföG neu beantragt, bekommt die höheren Bedarfssätze bereits ab August 2016; laufende Bewilligungszeiträume werden aus verwaltungstechnischen Gründen erst zum Oktober 2016 umgestellt.

Das Deutsche Studentenwerk hat eine Tabelle erstellt, die die neuen Bedarfshöchstsätze im Vergleich zu den bisherigen Förderbeträgen zeigt.

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Zum Hintergrund:

Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz hat der Bund zu Beginn des Jahres 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG übernommen. Er entlastet die Länder damit um jährlich 1,17 Milliarden Euro. Vorher trugen die Länder 35 Prozent, der Bund 65 Prozent der BAföG-Kosten. Für die bessere Unterstützung von BAföG-Empfängern investiert der Bund jährlich zusätzlich rund 500 Millionen Euro. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau kommt für weitere 325 Millionen Euro für Darlehensanteile am Studierenden-BAföG auf. Insgesamt werden mit der Novelle 825 Millionen Euro zusätzlich für das BAföG zur Verfügung gestellt.

Quelle: bundesregierung.de

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