Studienfinanzierung
Lückenlose Förderung? Jetzt Antrag stellen!

Im Frühjahr wird es Zeit, den BAföG-Wiederholungsantrag für das Wintersemester 2024/2025 zu stellen.
Was ist zu beachten?
Für die Berechnung der Ausbildungsförderung gelten die Einkommensverhältnisse von Eltern und Ehe-/Lebenspartner*in aus dem Kalenderjahr 2022. Die erforderlichen Formulare lassen sich hier herunterladen oder im Studierendenwerk abholen (Pontwall 3, 52062 Aachen, am Infopoint im Erdgeschoss).
Den BAföG-Antrag sollte man per E-Mail an bafoeg@stw.rwth-aachen.de oder noch besser über das Online-Portal des Landes NRW stellen (www.bafoeg-online.nrw.de). Das hat den Vorteil, dass die Eintragungen auf den Formblättern gespeichert werden können und die Bearbeitung zügiger erfolgt. Zudem gibt es Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter. Wichtig: Auch bei einer Online-Antragstellung müssen alle Formblätter unterschrieben sein.
Das BAföG-Amt empfiehlt, den Antrag im
April/Mai 2024
einzureichen, damit die Zahlung möglichst ohne Unterbrechung erfolgt.
Ist das Wintersemester 2024/2025 das fünfte Fachsemester, ist der Eignungsnachweis (Formblatt 5) erforderlich, der von der Hochschule auszufüllen ist. Das Formblatt 5 und die Immatrikulationsbescheinigung zum Wintersemester 2024/2025 können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden – am besten sofort nach Erhalt, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden.
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, wenn die Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) bereits erreicht ist und keine Gründe für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus bestehen.
Hinweis: Die Bescheide über Ausbildungsförderung für das WS 2024/2025 werden erst mit Beginn des Semesters verschickt.
Hinweise zum Vermögen: Im Falle von Vermögen ist dieses ausnahmslos – wie im Formblatt 1 abgefragt – anzugeben und mit Belegen nachzuweisen. Ausnahmen sind nur bei einem Wiederholungsantrag mittels des Formblatts 9 möglich. Anrechnungsfähige Schulden mindern das Vermögen.
Es zählen die Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
Bitte daran denken:
Durch einen Datenabgleich beim Bundeszentralamt für Steuern mit den BAföG-Daten können Ihre Vermögensverhältnisse transparent gemacht werden.
Noch ein paar Informationen für den Antrag
Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:
Formblatt 1
bitte alle Felder ausfüllen
oder nur Formblatt 9, sofern sich an Ihren Vermögenswerten nichts verändert hat.
Formblatt 3
für Eltern/Ehepartner*in/Partner*in nach dem Lebenspartnergesetz ist das Formblatt 3 vollständig auszufüllen, wenn im Jahr 2022 Einkommen vorhanden war (für jedes Elternteil separat).
Steuerbescheid 2022
bei steuerlicher Veranlagung von Eltern/Ehepartner*in/Partner*in nach dem Lebenspartnergesetz (alle Seiten).
Formblatt 5
ab dem fünften Fachsemester
Studienbescheinigung
für das Wintersemester 2024/2025 (Bescheinigung nach §9 BAföG für das Amt für Ausbildungsförderung im Original)
Kopie Mietvertrag
oder Mietbescheinigung (bitte nur einreichen, wenn der Mietnachweis für die aktuelle Wohnung hier noch nicht vorliegt)
Bescheinigung Ihrer Kranken-/Pflegeversicherung
mit Angabe, nach welcher Rechtsgrundlage dort versichert wird (jedoch nur, wenn keine Familienversicherung mehr besteht).
Ausbildungsnachweise Ihrer Geschwister
aktuelle Schul-/Studienbescheinigung oder Kopie des Ausbildungsvertrages
Nachweise über Ihr Vermögen
mit Wertstellung zum Datum der Antragstellung, wie im Formblatt 1 abgefragt
Besuchszeiten: nach Terminvereinbarung