Studienfinanzierung

BMBF: 100 Millionen Euro für Nothilfefonds

  • Zinsloser KfW-Kredit als Überbrückungshilfe für Studierende
  • Maximal 650 Euro monatlich
  • 100 Millionen Euro an das Deutsche Studentenwerk (DSW) für Nothilfefonds
  • DSW-Generalsekretär Meyer auf der Heyde: Konkrete Umsetzungspläne für Studierendenwerke sollen zügig starten!

Die Corona-Pandemie stellt viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen. Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Viele von ihnen haben ihre Jobs infolge der aktuellen Corona-Pandemie verloren. Das stellt viele vor finanzielle Engpässe. Für solche Fälle stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Überbrückungshilfe bereit. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Viele Studierende haben im Zuge der Corona-Pandemie ihre Studentenjobs verloren. Die betroffenen Studierenden stellt dies vor finanzielle Engpässe. Sehr viele Studierende sind neben dem Studium erwerbstätig. Etwa zwei Drittel aller Studierenden arbeiten neben dem Studium, bei den ausländischen Studierenden sind es sogar drei Viertel. Für viele dieser Studierenden, die Einkommensverluste ausgleichen müssen, kommt nun eine BAföG-Förderung in Betracht. Betroffen sind aktuell aber auch Studierende, die nicht BAföG-förderfähig sind und keine anderen Einkünfte wie zum Beispiel ein Stipendium oder eine Förderung als Erasmus-Studierende erhalten."

Das Ministerium stützt sich auf den langbewährten KfW-Studienkredit, der mit Blick auf die voraussichtlich noch länger dauernde Krisenzeit bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt wird. Dies gilt sowohl für neue Antragsteller, die ab dem 8. Mai hinzukommen, als auch für die Studierenden, die zwischen Mai 2020 und März 2021 in dieser Zeit bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Für die aktuell besonders betroffene Gruppe der ausländischen Studierenden wird von Juli 2020 bis März 2021 der Studienkredit geöffnet.

Konkret: Studierende können ab Anfang Mai bei der KfW ein zinsloses Darlehen beantragen. Das zinslose Darlehen hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat. Das Darlehen kann unbürokratisch online beantragt werden. Insgesamt soll ein Darlehensvolumen von bis zu einer Milliarde Euro aktiviert werden.

Mittel für das Deutsche Studentenwerk
Neben der Hilfe über die KfW wird darüber hinaus dem Deutschen Studentenwerk 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), erklärt: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung, explizit Frau Bundesministerin Karliczek, eine Nothilfe für Studierende bereitstellt. Für die Umsetzung dieser Hilfen über die Studenten- und Studierendenwerke werden wir jetzt zügig mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Verfahren für die konkrete Umsetzung entwickeln. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Hilfe rasch bei den betroffenen Studierenden ankommt.“

Für die Überbrückungshilfe wird die Empfängergruppe des klassischen KfW-Studienkredits befristet erweitert. So können auch ausländische Studierende – also Angehörige von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – das in der Startphase zinslose Darlehen in Anspruch nehmen.

Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens ab dem 8. Mai 2020 bei der KfW. Ausländische Studierende können ab dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen. Es gilt das bewährte Antragsverfahren (nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe). Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Der reduzierte Zins gilt bis 31. März 2021.

Es gelten die üblichen Rückzahlungsmodalitäten der KfW-Studienkredite. Die Karenzphase, 6 bis 23 Monate im Anschluss an die Auszahlungsphase, ist dabei eine tilgungsfreie Zeit.

Die Mittel für die Nothilfefonds der Studierendenwerke werden von diesen nach den üblichen strengen Regelungen der Fonds als nichtrückzahlbare Unterstützung an Studierende in besonders akuten Notlagen vergeben.

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