Allgemeines

Informationen zum Schutz vor dem Coronavirus +++ Update

+++ Update 3.4.2022 +++ Neue Coronaschutzverordnung schafft Maskenpflicht und 3G ab +++ Studierendenwerk appelliert an Mensagäste

Ab Montag, 4. April, tritt die neue Coronaschutzverordnung auch in den StW-Einrichtungen in Kraft. Demnach werden die 3G-Regel und die Maskenpflicht wie in den meisten öffentlich zugänglichen Einrichtungen auch in den Innenräumen des Studierendenwerks entfallen.

Die Bundesregierung hat entschieden, die Maskenpflicht bis auf das Tragen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Pflegeeinrichtungen uneingeschränkt abzuschaffen. Das Studierendenwerk sieht diese Entscheidung sehr kritisch. Aufgrund der vermehrten Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen werden auch die gastronomischen Einrichtungen wieder stärker frequentiert sein. Das Infektionsrisiko könnte sich dadurch deutlich erhöhen, insbesondere dann, wenn effektive Schutzmaßnahmen entfallen. Darüber hinaus ist die Infektionslage nach wie vor sehr angespannt und erweist sich mit über 100.000 Ansteckungen am Tag als sehr instabil. Im Sinne der Gesundheit bittet das Studierendenwerk deswegen alle Mensabesucherinnen und Mensabesucher, sich und andere weiterhin durch das Tragen einer Maske zu schützen. Das gilt auf den Wegen und Gängen und insbesondere in den Warteschlangen.

Nach Meinung von vielen Experten wird es sich auszahlen, die Masken weiterhin auf freiwilliger Basis zu tragen, solange das Infektionsgeschehen noch nicht unter Kontrolle ist. Das Studierendenwerk bedankt sich bei allen, die diese wichtige Schutzmaßnahme noch weiter aufrecht erhalten.

+++ Update 29.03.2022 +++ Öffnung von weiteren Mensen

Zum Sommersemester sollen möglichst alle gastronomischen Einrichtungen wieder öffnen. Somit starten die Mensa Ahornstraße und die Cafeteria ESStw am 4. April wieder ihren Betrieb. Sobald eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft, werden wir die Schutzmaßnahmen in unseren Mensen dieser anpassen.
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+++ Update 07.03.2022 +++ 3G-Regel gilt wieder für alle Mensagäste

Nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt in den STW-Mensen ab sofort wieder für alle Gäste die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Ein Bürgertest (Schnelltest) ist für 24 Stunden gültig, ein PCR-Test für 48 Stunden. Auf den Wegen im Gebäude muss nach wie vor eine Maske getragen werden.

+++ Update 14.01.2022 +++ Eingeschränktes Mensaangebot

Wegen der steigenden Corona-Fallzahlen hat das Studierendenwerk kurzfristig entschieden, ab kommender Woche das Angebot in den Mensen einzuschränken.
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+++ Update 12.01.2022 +++ 2G+ für hochschulexterne Mensagäste

Zum 13. Januar tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft: Bei der Nutzung der Hochschulmensen gilt für Hochschulbeschäftigte und Studierende weiterhin die 3G-Regel, für Personen, die nicht als Beschäftigte oder Studierende der Hochschule angehören, kommt künftig die 2G-plus-Regel zum Tragen (geimpft, genesen und zusätzlich getestet/ersatzweise geboostert). Im Bistro Templergraben, wo ausschließlich Gerichte zum Mitnehmen angeboten werden, besteht weiterhin keinerlei Zutrittsregelung.

+++ Update 24.11.2021 +++ Neue Coronaschutzverordnung zu 3G und 2G in den Mensen

Die seit heute geltende Coronaschutzverordnung schreibt für die Gastronomie in NRW grundsätzlich die 2G-Regel vor. Nach Rückmeldung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft betrifft dies jedoch nicht die Hochschulmensen – für Studierende und Hochschulbeschäftigte gilt somit weiterhin die 3G-Regel. Neue Auflagen gibt es ausschließlich für Gäste, die nicht hochschulangehörig sind: Sie müssen für den Mensabesuch ab sofort einen 2G-Nachweis (geimpft/genesen) erbringen. Noch einmal der Hinweis: Aufgrund vielerorts erkannter Fälschungsversuche akzeptieren wir nur noch Papiernachweise im Original bzw. digitale Impfnachweise, die mit der CovPass-App prüfbar sind. Wir akzeptieren keine Fotografien oder PDF-Dokumente. Auch ein negatives Testergebnis muss in originaler Papierform vorliegen (kein PDF auf Handy).

+++ Update 10.11.2021 +++ Neue Coronaschutzverordnung zu 3G

Antigen- und PCR-Testergebnisse haben gemäß neuer Corona-Schutzverordnung ab sofort nur noch eine Gültigkeit von 24 Stunden. Dies ist auch bei den Zugangskontrollen in den Mensen zu berücksichtigen.

+++ Update 2.11.2021 +++ Studierendenwerk berät wieder in Präsenz

Die Wohnheimverwaltung und das Amt für Ausbildungsförderung bieten ab sofort wieder Vor-Ort-Beratung an. Dabei gilt zu beachten, dass auch hier nur der Zutritt über 3G möglich ist, außerdem gelten natürlich weiterhin die Maskenpflicht und die Abstandsregeln. Im Amt für Ausbildungsförderung müssen die Termine vorab gebucht werden.
Sprechzeiten Wohnheimverwaltung
Sprechzeiten Amt für Ausbildungsförderung

+++ Update 29.9.2021 +++ Bistro Templergraben öffnet wieder +++ Überbrückungshilfe für Studierende läuft aus

Um den Betrieb in der Mensa Academica zum Wintersemester zu entzerren, wird das Bistro Templergraben im Hauptgebäude der RWTH am 11. Oktober als To-go-Verkaufsstelle öffnen. Ein 3G-Nachweis wird nicht erforderlich sein.
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Die vom Bund angebotene Überbrückungshilfe für in Not geratene Studierende läuft am morgigen Donnerstag, 30. September, aus. Studierende haben somit morgen letztmalig die Chance, die staatliche Hilfe beim Studierendenwerk zu beantragen. zur Nachricht

+++ Update 19.08.2021 +++ 3G-Regel ab 23.8 in den Mensen

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung gilt ab kommendem Montag, 23. August, auch in den Mensen mit geöffnetem Sitzbereich die sogenannte 3G-Regel (zurzeit Mensa Academica, Mensa Eupener Straße und Mensa Jülich). Das heißt, dass dort nur noch getestete, genesene und geimpfte Personen mit entsprechendem Nachweis Zutritt haben.

Nachweise können sowohl in Papier- als auch in digitaler Form vorgezeigt werden. Zusätzlich ist es erforderlich, ein Dokument zur Identitätsprüfung mitzubringen. Update: Aufgrund vielerorts erkannter Fälschungsversuche akzeptieren wir nur noch originale Papier- und digitale Impfnachweise, die mit der CovPass-App prüfbar sind. Wir akzeptieren keine Fotografien oder PDF-Dokumente. Auch ein negatives Testergebnis muss in originaler Papierform vorliegen (kein PDF auf Handy).

Der Zutritt ist mit folgenden Nachweisen möglich:

  1. getestet:
    negativer Testnachweis einer Teststelle, der nicht älter als 48 Stunden alt ist (Bürgertest)
  2. genesen:
    Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion (in deutscher oder englischer Sprache)
    - Genesene, die in den letzten sechs Monaten und vor mindestens 28 Tagen erkrankt sind: positives Testergebnis durch Labordiagnostik
    - Genesene, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, positives Testergebnis durch Labordiagnostik und Nachweis über die Erstimpfung (14 Tage nach Impfung)
  3. geimpft:
    Nachweis über die vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen nicht zwischen To-go- und Sitzbetrieb unterscheiden werden. Somit greift die 3G-Regel auch für Gäste, die das Essen nur mitnehmen und dieses nicht vor Ort verzehren möchten.

Wichtig: Personen, die mit anderen Impfstoffen als mit den in der EU zugelassenen geimpft sind, gelten als ungeimpft und müssen einen aktuellen Test vorweisen, um die 3G-Anforderungen zu erfüllen. Weitere Informationen zu den anerkannten Impfstoffen sind auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts erhältlich.

Es gelten weiterhin die Abstandsregel (auch beim Warten vor dem Gebäude) und die allgemeine Maskenpflicht.

+++ Update 15.6.2021 +++ Mensa Academica öffnet wieder den Sitzbetrieb

Ab kommendem Montag wird in der Mensa Academica wieder der Sitzbetrieb geöffnet. Darüber hinaus wird die zurzeit laufende Notversorgung durch ein erweitertes Speisenangebot ersetzt. Der gastronomische Bereich plant außerdem die Öffnung weiterer Mensen.

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+++ Update 23.02.2021 +++ Ab 1.3. wieder To-go-Betrieb in der Mensa Vita

Die Notverpflegung für bedürftige Studierende wird nun auch in der Mensa Vita am Campus Melaten angeboten. Ab 1. März öffnet die Mensa täglich von 11:30 bis 14:30 Uhr.

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+++ Update 02.02.2021 +++ Ab 8.2. wieder To-go-Betrieb in der Mensa Academica

Nach sechswöchiger Corona-Pause nimmt das Studierendenwerk ab Montag, 8. Februar, den Betrieb der Mensa Academica wieder auf. Geplant ist der Verkauf von zwei verschiedenen To-go-Gerichten an Studierende und Beschäftigte im Hochschulbereich.

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+++ Update 27.01.2021 +++ Testreihe in den Türmen nun abgeschlossen

Die zurzeit anwesenden Bewohner/-innen der Wohntürme sind nun bis auf wenige Ausnahmen alle getestet worden. Bis jetzt gibt es vonseiten des Gesundheitsamts keinen Hinweis darauf, dass sich noch weitere Etagen in Quarantäne begeben müssen.

Wir danken allen Bewohnerinnen und Bewohnern für ihr solidarisches Verhalten und die letztendlich doch recht hohe Bereitschaft, sich freiwillig testen zu lassen.


+++ Update 24.01.2021 +++ Weitere Testungen in den Wohnheimen Rütscher Straße

Nachdem am Wochenende mit der Testreihe in den Wohnheimen Rütscher Straße pausiert wurde, setzen die Testteams ihre Arbeit nun weiter fort. Das Gesundheitsamt hatte am vergangenen Mittwoch neun auf das Coronavirus positiv getestete Bewohner/-innen gemeldet und daraufhin eine Testaktion für alle vier Wohntürme veranlasst.

Bis Freitagabend hatten nach Angaben der Städteregion etwa 260 Studierende an der Testaktion teilgenommen. Bereits vollständig getestet wurde das Theodore-von-Kármán-Haus (TVK) mit 15 Etagen, im Walter-Eilender-Haus (WEH) schafften die Teams sieben von 17. Unter Quarantäne standen bis zur Testunterbrechung vier Etagen im TVK und eine im WEH mit insgesamt zehn infizierten Personen.

Regulär wohnen bis zu rund 350 Studierende (16 pro Etage) auf den bereits getesteten Etagen, im Schnitt standen demnach fast drei Viertel der Etagenbewohner/-innen für einen Test zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Studierenden vor Ort sind, da an den Hochschulen seit Längerem keine Präsenzveranstaltungen mehr stattfinden.

In dieser Woche werden nun auch die Studierenden aus den anderen zwei Wohntürmen aufgefordert, sich einer freiwilligen Testung zu unterziehen. Update 16:45 Uhr: Für sämtliche Flurzimmer in den Türmen sind die Testungen bereits heute schon abgeschlossen worden. Morgen folgen die Apartments im Otto-Petersen-Haus.

Informationen vonseiten der Städteregion, ob und wie viele positiv getestete Bewohner/-innen zu den zehn bereits bestätigten hinzugekommen sind, gab es am heutigen Tage nicht.

 

+++ Update 21.01.2021 +++ Mehrere Corona-Infizierte in den Wohnheimen Rütscher Straße

Wie am 20. Januar vom Gesundheitsamt mitgeteilt wurde, befinden sich in den Studierendenwohntürmen in der Rütscher Straße derzeit neun auf das Corona-Virus positiv getestete Bewohnerinnen und Bewohner. Zur Stunde werden auf sämtlichen Etagen der vier Türme freiwillige Tests durchgeführt. Bisher von Quarantäne betroffen sind vier Etagen in zwei Häusern (Walter-Eilender-Haus und Theodore-von-Kármán-Haus).

Alle weiteren Maßnahmen werden vom Gesundheitsamt angeordnet und durchgeführt.

Noch gestern Abend hat der Krisenstab des Studierendenwerks mit dem gastronomischen Bereich ein Versorgungskonzept entwickelt, sodass unter Quarantäne stehende Studierende voraussichtlich zweimal am Tag mit Mahlzeiten aus der zurzeit geschlossenen Mensa Academica beliefert werden können. Die ersten Lunchtüten werden bereits heute in der Rütscher Straße eintreffen.

Das Studierendenwerk richtet seinen dringenden Appell an alle Bewohnerinnen und Bewohner der Wohntürme, sich unbedingt dem freiwilligen Test zu unterziehen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden! Solidarisches Verhalten ist jetzt wichtiger denn je – auch im Umgang mit den behördlichen Auflagen zur Bekämpfung des Virus, die selbstverständlich auch in unseren Wohnanlagen eingehalten werden müssen. Vielen Dank!

+++ Update 11.01.2021 +++  Mensen bleiben weiterhin geschlossen

Die geltenden Beschränkungen im Rahmen der Coronaschutzverordnung in NRW wurden bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Mit entsprechenden Maßnahmen reagieren die Aachener Hochschulen, die bis Februar auf sämtliche ihrer Präsenzveranstaltungen verzichten werden. In Anlehnung an diese Entscheidung hat der Krisenstab des Studierendenwerks beschlossen, den Betrieb seiner gastronomischen Einrichtungen ebenfalls bis zum 31. Januar ruhen zu lassen. Mit ersten Maßnahmen für eine Öffnung – wie beispielsweise die Fortführung des To-go-Betriebs in der Mensa Academica – ist somit frühestens im Februar zu rechnen.

Schutzmaßnahmen in den Wohnheimen: Aufgrund der weiterhin hohen Zahl der Neuinfektionen mit Covid-19 wird die Schließung aller Aufenthaltsräume bis zum 31. Januar verlängert.

 

+++ Update 04.01.2021 +++  Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung: Regelstudienzeit wird auch für Eingeschriebene im Wintersemester 20/21 verlängert

Wegen der coronabedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb wird sich die individualisierte Regelstudienzeit nun auch für alle im Wintersemester eingeschriebenen Studierenden um ein weiteres Semester erhöhen. Die Änderung hat auch Auswirkungen auf die Förderungshöchstdauer beim BAföG, die ebenfalls um ein Semester verlängert wird.

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+++ Update 15.12. +++  Studierendenwerk schließt bis auf Weiteres Mensen und Verwaltungsbereich

Nach heutiger Entscheidung des Krisenstabs im Studierendenwerk werden ab dem morgigen Mittwoch, 16. Dezember, alle gastronomischen Einrichtungen bis auf Weiteres schließen. Dies gilt auch für den Verwaltungsbereich am Pontwall, der ausschließlich telefonisch und per E-Mail erreichbar sein wird.

Der Infopoint, Pontwall 3, wird täglich zwischen 11 und 12 Uhr für die Studierenden geöffnet sein. Wir bitten jedoch darum, diesen nur in dringenden Fällen aufzusuchen.

Wie der Betrieb im neuen Jahr fortgesetzt wird, entscheidet der Krisenstab im Januar unter Berücksichtigung der aktuellen Lage. Über die Entwicklungen informieren auf unserer Website. 

+++ Update 20.11. +++  Bundesministerium für Bildung und Forschung setzt Überbrückungshilfe für Studierende fort!

Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) heute mitgeteilt haben, können in Not geratene Studierende erneut die Corona-Überbrückungshilfe erhalten. Die Beantragung für November ist ab sofort möglich.

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+++ Update 30.10. +++  Neue Corona-Schutzverordnung: Mensaöffnung nur noch für Studierende, Hochschulbedienstete und Beschäftigte des Studierendenwerks

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW steht die Bewirtung in unseren Mensen ab Montag, 2. November, nur noch Studierenden und Hochschulbeschäftigten der RWTH Aachen, FH Aachen, KatHO Aachen und der Hochschule für Musik und Tanz sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studierendenwerks zur Verfügung.

Dies geht aus der neuen Schutzverordnung vom 30. Oktober, § 14 Gastronomie (1), hervor. Demnach dürfen Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen nur noch zur Versorgung der Beschäftigten bzw. der Nutzerinnen und Nutzer der Bildungseinrichtungen betrieben werden.

Ganz wichtig: Es werden Einlasskontrollen stattfinden. Studierende und Hochschulbedienstete müssen somit unbedingt einen Dienst- bzw. Studierendenausweis mitbringen, um ihre Hochschulzugehörigkeit am Eingang nachzuweisen.

Der Sitzbereich in den Mensen bleibt vorerst geöffnet.


+++ Update 20.10. +++ To-go-Betrieb in der Mensa Jülich

Am 21. Oktober startet die Mensa Jülich den To-go-Betrieb.

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+++ Update 16.10. +++ Kaffeebars öffnen ab 19. Oktober

Das Studierendenwerk öffnet am Montag, 19. Oktober, wieder zwei seiner Kaffeebars, die Caffè-Lounge (Mensa Bayernallee) und die Caffè-Bar Vita (Mensa Vita). Die Kaffeebar in der Mensa Academica wird voraussichtlich in einigen Wochen wieder in Betrieb gehen.

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+++ Update 8.10. +++ Weitere Mensaöffnungen ab 14. Oktober

Die Zahl der Corona-Infizierten ist in der Städteregion Aachen wieder deutlich gestiegen. Die Inzidenzzahl liegt aktuell bei 38,1 (Stadt Aachen: 50,2). Das Studierendenwerk bittet alle Besucherinnen und Besucher seiner Einrichtungen, unbedingt weiterhin die geforderten Schutzmaßnahmen einzuhalten, Masken zu tragen, ausreichend Abstand zu halten und die Anweisungen unseres Personals zu beachten. Vielen Dank!

Wie geplant baut das Studierendenwerk sein gastronomisches Angebot zu Beginn der kalten Jahreszeit weiter aus. Unter strengen Sicherheitsauflagen öffnen somit die Mensa Academica und die Mensa Vita am Donnerstag, 15. Oktober, wieder einige ihrer Sitzbereiche. Ab 14. Oktober bietet erstmals auch die Mensa Bayernallee Essen im To-go-Format an. Folgen werden die Mensa Jülich (21. Oktober), die Mensa Eupener Straße und die Mensa Ahornstraße (2. November).

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+++ Update 24.8. +++ Überbrückungshilfe für Studierende wird auf September ausgeweitet!

Die Überbrückungshilfe für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, wird verlängert. Betroffene Studierende können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen.

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+++ Update 17.8. +++ Quarantäneregelungen für Einreisende aus Risikogebieten

Das Land NRW hat kurzfristig neue Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten bekanntgegeben. Ab sofort gelten für alle Einreisenden aus einem Risikogebiet wieder die allgemein bekannten Regeln zur zweiwöchigen Quarantäne. Diese entfällt nur, wenn ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden kann, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Regelungen für unsere Mieterschaft in den Wohnheimen:

Die Regelung macht es erforderlich, dass der Aufenthaltsort unserer Mieter*innen 14 Tage vor Einzug verpflichtend im Vorfeld abgefragt beziehungsweise alternativ ein negatives Corona-Testergebnis eingeholt wird, das nicht älter als 48 Stunden ist. Selbstverständlich gilt weiterhin, dass Mieter*innen, die Krankheitssymptome aufweisen, eine ärztliche Beurteilung einholen müssen. Sollte ein Infektionsfall in Wohnheimen auftreten, muss das Gesundheitsamt umgehend informiert werden. Die Quarantäneregelungen werden dann vom Gesundheitsamt individuell festgelegt.

Liste der Risikogebiete

+++ Update 1.7. +++ Mensa Vita ändert Öffnungszeiten für To-go-Betrieb

Der To-go-Betrieb in der Mensa Academica und in der Mensa Vita wird gut von den Studierenden angenommen! Trotzdem ändert die Mensa Vita zum 1. Juli die Öffnungzeiten für den To-go-Betrieb. Aufgrund mangelnder Nachfrage im Nachmittagsbereich wird sie ab sofort eine halbe Stunde früher schließen und ihre Pforten von 11:00 bis 14:30 Uhr öffnen.


+++  Update 17.6. +++ Mensen öffnen ab 22.6. wieder!

Nach rund drei Monaten pandemiebedingter Schließzeit nimmt das Studierendenwerk den Betrieb seiner Mensen langsam wieder auf. Die Öffnung wird schrittweise erfolgen und am Montag, 22. Juni, mit einem To-go-Betrieb in der Mensa Academica und in der Mensa Vita starten. zur Nachricht

+++ Update 15.6. +++ Überbrückungshilfe für Studierende in Not in den Startlöchern!

Ab Dienstag, 16. Juni, können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen.

Die Antragsstellung ist dann online auf www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de möglich.
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+++ Update 29.5. +++ Wintersemesterstart wird verschoben!

Nach Ankündigung des Kultusministeriums wird der Vorlesungsbeginn des Wintersemester 20/21 auf den 2. November für Erstsemester und auf den 26. Oktober für Studierende eines höheren Semesters verschoben. Im Gegenzug soll die Vorlesungszeit des Wintersemesters am 12. Februar enden. Ob große Vorkurse und Lehrveranstaltungen im Wintersemester wieder in Präsenzform stattfinden können, ist noch unklar.


+++ Update 15.5. +++  Kita-Betrieb läuft wieder an!

Nachdem in den vergangenen Wochen in den meisten der fünf Kindertageseinrichtungen des Studierendenwerks eine Notbetreuung stattfand, dürfen auf Beschluss der Landesregierung nun auch wieder Kinder mit Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepakt sowie Kinder mit genehmigter Eingliederungshilfe in die Kitas kommen.

Ab 28. Mai sollen weitere Lockerungsmaßnahmen erfolgen.
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+++ Update 8.5. +++ 

  • Mensen des Studierendenwerks bleiben vorerst auch nach dem 11. Mai geschlossen
  • Schutzmaßnahmen in Gebäuden vom Studierendenwerk

Nach Mitteilung der Landesregierung dürfen gastronomische Betriebe ab 11. Mai unter bestimmten Sicherheitsauflagen wieder öffnen.

Diese Regelung betrifft jedoch erst einmal nicht den Betrieb von Hochschulmensen, da sie sich in den Abläufen stark von normalen Speiselokalen unterscheiden. Es gibt vom Land NRW noch keine Verordnung, die eine Öffnung vorsieht. Das bedeutet, dass alle Mensen des Studierendenwerks zunächst weiterhin geschlossen sind, bis verbindliche, verordnungsgemäße Regelungen für eine Öffnung zur Verfügung stehen, die sich in allen Einrichtungen umsetzen lassen.

Wichtige Schutzmaßnahmen im Studierendenwerk:
Betreten von Gebäuden/Einrichtungen
Die neuen Lockerungsmaßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus sind mit weiteren Auflagen verbunden. Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, sind beispielsweise alle Betriebe mit Kundenkontakt innerhalb ihrer Gebäude dazu verpflichtet, die Kontaktdaten Externer festzuhalten.

Somit müssen auch Studierende/Besucher*innen des Studierendenwerks Daten für eine eventuelle Kontaktaufnahme hinterlassen.

Für den Besuch unserer Einrichtungen ist ab 8. Mai Folgendes zu beachten:

  • Der Zutritt ist nur noch mit einem Nasen-Mund-Schutz gestattet.
  • Im Foyer am Pontwall, das zurzeit täglich zwischen 12 und 13 Uhr öffnet, ist immer nur eine Person als Besucher*in zulässig. Achtung: Dies gilt auch für Studierende, die nur ihre Karte am Automaten aufladen möchten.
  • Besucher*innen, die ihre Kartenangelegenheiten persönlich am Infopoint klären möchten oder sich länger im Hause aufhalten, werden gebeten, den Abstand von 1,5 Meter einzuhalten und sich namentlich in eine Liste einzutragen.


+++ Update 24.4. +++

  • Neue Hochschulverordnung des Ministeriums schafft Rahmen für digitale Lehre an den Hochschulen
  • Verlängerte Regelstudienzeit durch Corona: Jetzt formlosen Antrag auf BAföG-Verlängerung stellen!

Das Online-Semester hat begonnen! Um den Hochschulen neben den technischen Voraussetzungen auch die notwendigen rechtlichen Regelungen für einen digitalen Lehrbetrieb zur Verfügung zu stellen, hat das Ministerium eine Rechtsverordnung erlassen, die den Hochschulen flexible Instrumente an die Hand gibt, damit sie den Lehr-und Studienbetrieb aufrechterhalten können. Die Rechtsverordnung soll unter anderem Online-Prüfungen und Freiversuche bei Prüfungen ermöglichen.

Verlängerte Regelstudienzeit – was bedeutet das für das BAföG?
Weiterhin soll mit Blick auf die Auswirkungen der Epidemie im Sommersemester 2020 die individuelle Regelstudienzeit der jeweiligen Studiengänge für die betroffenen Studierenden um ein Semester erhöht werden. Achtung: Die förderungsrechtliche Umsetzung wird zurzeit noch geprüft.

Was ist zu tun?

Auch wenn die förderungsrechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, sei jedem betroffenen BAföG-Geförderten empfohlen, vorsorglich und schnellstmöglich einen formlosen Antrag auf Verlängerung zu stellen – am besten noch im April, um keine Fristen verstreichen zu lassen.

Der Antrag kann unter Angabe des Namens und der Förderungsnummer per E-Mail an bafoeg@stw.rwth-aachen.de gestellt  oder am Infopoint täglich zwischen 12 und 13 Uhr abgegeben werden.

+++ Update 16.4. +++

  • Mensen bleiben weiterhin geschlossen
  • Wohnheime: Großveranstaltungen müssen abgesagt werden

Mensen
Nach der gestrigen Entscheidung von Bund und Ländern bleiben alle gastronomischen Einrichtungen des Studierendenwerks weiterhin vollständig geschlossen. Der Krisenstab des Studierendenwerks geht davon aus, dass mit einer längerfristigen Schließung über den Mai hinaus zu rechnen ist. Wie eine stufenweise Betriebsaufnahme aussehen könnte, hängt in erster Linie von der zurzeit nicht einschätzbaren pandemischen Entwicklung und den geforderten Sicherheitsvorkehrungen ab.

Wohnheime
In Anlehnung an die gestrige Entscheidung bezüglich Großveranstaltungen werden bis Ende 2020 sämtliche Feste in den Wohnheimen abgesagt. Dies betrifft auch die geplanten Sommerpartys der Bewohner.

+++  Update 14.4. +++

  • Lockerungsmaßnahmen für den gastronomischen Bereich: Entscheidung des Landes steht noch aus
  • Aufenthaltsräume in den Wohnheimen bleiben vorerst geschlossen

Mensenbetrieb
Die Entscheidung des Landes, gastronomische Einrichtungen und somit auch Hochschulmensen wieder zu öffnen, steht noch aus.  Bisher wurden noch keine konkreten Lockerungsmaßnahmen genannt, und es steht auch noch nicht fest, ob diese tatsächlich direkt nach dem 19. April wirksam werden. Deswegen kann heute noch keine verbindliche Aussage getroffen werden, wann und in welchem Umfang der Mensabetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Im Falle einer baldigen Öffnungserlaubnis wird davon ausgegangen, dass der Betrieb mit sehr hohen Auflagen verbunden sein wird. Sobald diese vorliegen, muss geprüft werden, ob bzw. wann sie in den einzelnen Einrichtungen umsetzbar sind. Sicher ist, dass eine Wiederinbetriebnahme nur sukzessive und mit etlichen Einschränkungen erfolgen kann.

Wohnheime
Aufgrund der aktuellen Entwicklung sowie des Starts des Sommersemesters als „Online-Semester“ bleiben in Anlehnung an die Regelungen der Hochschulen und als Schutzmaßnahme vor der Infektion mit dem Coronavirus die Aufenthaltsräume in den Wohnheimen weiterhin geschlossen. Die Schließung ist vorerst bis zum Ende des Sommersemesters (19.07.2020) vorgesehen.

+++  Update 7.4.  +++

Sommersemester startet am 20. April als „Online-Semester“

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen ist der Beginn der Vorlesungszeit an den nordrhein-westfälischen Hochschulen bereits Mitte März auf den 20. April verschoben worden. Da im Moment nicht feststeht, ob die derzeit geltenden kontakt-reduzierenden Maßnahmen am 20. April auslaufen können oder ob und in welcher Form sie eventuell fortgesetzt werden müssen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit den Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie der Kunst- und Musikhochschulen vereinbart, das aktuelle Sommersemester ab dem 20. April zunächst als „Online-Semester“ zu beginnen. Die Hochschulen haben zugesagt, im Zuge dieser Lösung ein breites digitales Lehrangebot zur Verfügung zu stellen. Damit ist gewährleistet, dass das Sommersemester stattfinden kann und die Gefahr eines sogenannten Null-Semesters zu Lasten der Studierenden vermieden wird.

+++  Update 1.4.  +++

Absage aller Jubiläumsveranstaltungen zum 100-jährigen Bestehen

2020 ist das große Jubiläumsjahr des Studierendenwerks Aachen. Aber: Es ist auch das Corona-Jahr. Ein Jahr, in dem alles überschattet wird von einem Virus sowie den Anstrengungen, seine flächendeckende Ausbreitung zu verlangsamen. Für uns alle sind es sehr schwierige Zeiten. Niemand weiß, was noch kommen wird, speziell in unserem Fall wann wir wieder unsere Einrichtungen öffnen und die Studierenden versorgen können.

So wie für alle ist die Ungewissheit auch für unsere Beschäftigten sehr bedrückend. Weil es im Moment wesentlich Wichtigeres gibt, halten wir es für die richtige Entscheidung, alle zu unserem 100-jährigen Bestehen geplanten Aktionen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Dies betrifft unsere Ausstellung in der Mensa Academica, die Geburtstagsfeier der Mensa am 18. Mai und den offiziellen Festakt. Aber auch die vielen anderen Dinge, die wir mit den verschiedenen Bereichen geplant haben, werden vorerst entfallen.

Wir hoffen, dass wir spätestens im nächsten Jahr noch einmal neu ansetzen können und unser Jubiläum entspannt und möglichst befreit begehen können. Darauf freuen wir uns!

+++ Update 27.3. +++

Update zur Untermiete: Es ist wieder möglich, die Zimmer unterzuvermieten.

Wichtiges Update 19.2.2021: Nachdem im letzten Jahr vorübergehend gesonderte Mietbedingungen für in Not geratene Bewohnerinnen und Bewohner eingeführt worden waren, gelten nun wieder die regulären Konditionen (ausgenommen davon ist die Regelung zur Untervermietung). Dies gilt beispielsweise auch für die Kündigungsfrist, die, wie vertraglich festgelegt, zwei Monate beträgt.

Um nach wie vor soziale Härten während der Pandemie abzufedern, bietet das Studierendenwerk in Not geratenen Bewohnerinnen und Bewohnern weiterhin individuelle Hilfe an. Diese kann im nachgewiesenen Bedarfsfall mit der Wohnraumvermietung vereinbart werden.

! Geänderte Mietbedingungen in den Wohnheimen zur Abmilderung sozialer Härten !

Die Corona-Pandemie nimmt derzeit starken Einfluss auf den beruflichen und privaten Alltag von uns allen. Der Verlust von Jobs zur Finanzierung des Lebensunterhalts, die Verschiebung des Semesterbeginns, der Ausfall von Prüfungen und das Einreiseverbot aus Risikogebieten haben erhebliche Auswirkungen auf die Mietverhältnisse in unseren Wohnheimne.

Unser Ziel ist es, soziale Härten, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entstanden sind, abzumildern. Somit haben wir einige Änderungen unserer Mietbedingungen vorgenommen:

Verzicht auf Kündigungsfrist
Für Bewohner*innen, die ihre Unterkunft aufgrund von Corona-Einschränkungen kurzfristig verlassen möchten/müssen, entfällt die Kündigungsfrist. Ihnen ist es somit möglich, sofort ausziehen. Auf der formlosen fristlosen Kündigung sind der Grund der Kündigung und das Datum, zu dem die Kündigung greifen soll, anzugeben.

Gründe können sein:

  • Es ist aufgrund der Corona-Pandemie eine Rückkehr nach Hause erforderlich.
  • Das Studium muss aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie abgebrochen werden.
  • Die Finanzierung der Miete ist nicht mehr sichergestellt (beispielsweise bei Jobverlust durch Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie)


Verlängerungen ohne Einhaltung der regulären Verlängerungsrichtlinien
Bewohner*innen, die aufgrund von Corona-Einschränkungen ihre Unterkunft nicht verlassen können, dürfen eine Ausnahmeverlängerung beantragen (auch wenn sie die regulären Verlängerungsbedingungen nicht erfüllen).

Es ist ein Antrag einzureichen, mit der Begründung „Verlängerung aufgrund der Corona-Pandemie“. Der Antrag kann formlos gestellt werden, als Antrag gilt auch eine E-Mail, in der der Verlängerungsgrund benannt wird. Die Frist zur Einreichung des Antrags entfällt. Die Ausnahmeverlängerungen werden maximal bis zum 30. September 2020 erteilt.

Gründe können sein:

  • Das Studium muss weiter fortgeführt werden, da infolge des Ausfalls der Prüfungszeit keine Prüfungen abgelegt werden konnten.
  • Es konnte keine neue Wohnung gefunden werden, zum Beispiel bei spontan abgesagten Praktika.
  • Die Rückkehr in die Heimat ist zurzeit nicht möglich.

Sollte das bisher gemietete Zimmer bereits weitervermietet sein, wird geprüft, ob ein anderes im Wohnheim frei ist. Alternativ werden Möglichkeiten in den anderen Wohnheimen geprüft. Die Prüfungen und Vergaben müssen individuell nach Verfügbarkeit erfolgen. Sollten nicht ausreichend freie Unterkünfte zur Verfügung stehen, werden die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Beide Mieter*innen, der Belegungsausschuss und der Hausmeister werden entsprechend informiert.

Mietstundungen
Durch Jobverluste aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann es zu Einkommensverlusten bei Mieter*innen kommen, die ihren Lebensunterhalt aus diesen Einnahmen finanzieren. Um die sozialen Härten abzumildern, ermöglichen wir die Stundung der Mietzahlungen für die Monate April, Mai und Juni 2020. Die Rückzahlung der gestundeten Mieten kann in Raten ab Juli bis Dezember 2020 erfolgen. Es besteht das Angebot, die Mieten von April bis Juni 2020 komplett auszusetzen oder nur zum Teil.

Antragsformular deutsch

Antragsformular englisch

Neue Untermieten werden abgelehnt
Die rasante Ausbreitung des Coronavirus in den vergangenen Tagen ist besorgniserregend. Wir müssen in unseren Wohnheimen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unsere Bewohner*innen, so weit es uns möglich ist, vor einer Infektion zu schützen. Hier ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.  Aus diesem Grund können wir in der jetzigen Situation Untermietverhältnisse nicht genehmigen.

Mietzeitunterbrechung
Um unseren Bewohner*inne*n dennoch zu ermöglichen, Praktika wahrzunehmen und nicht durch doppelte Mietzahlungen belastet zu werden, bieten wir eine Mietzeitunterbrechung an. Dazu ist auf der Kündigung der Vermerk ‚Mietzeitunterbrechung‘ anzugeben. Im Anschluss erhält der Bewohner eine Bestätigung der Mietzeitunterbrechung mit den Hinweisen, die vor Rückkehr zu befolgen sind.

Kündigung durch Hauptmieter mit Untermieten
Kündigt der/die Hauptmieter*in sein Mietverhältnis, wird dem Untermieter das Weiterwohnen über die Dauer seines Untermietvertrags ermöglicht. Der/die Untermieter*in ist verpflichtet, sich umgehend nach Bekanntwerden der Kündigung bei der Wohnheimverwaltung zu melden, damit ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann.

Verspätete Anreise aufgrund von Einreiseverboten
Können Mieter*innen aufgrund eines Einreiseverbots nicht zum vereinbarten Mietvertragsbeginn einreisen, behalten sie ihren Anspruch auf einen Wohnheimplatz. Dazu ist ein Nachweis der verspäteten Einreise umgehend nach Kenntnis des Einreiseverbots bei der Wohnheimverwaltung einzureichen.

Wir tun im Rahmen unserer Möglichkeiten alles dafür, um die Ausbreitung des CoronaVirus zu verlangsamen, unsere Wohnheimbewohner zu schützen und soziale Härten abzufedern. Mit gleichem Einsatz sollte jeder Bewohner*in die Maßnahmen der Landes- und Bundesregierungen befolgen. Leider erreichen uns immer wieder Rückmeldungen von Hausmeistern und Handwerkern, die berichten, dass Bewohner*innen bewusst gegen die Abstandsregeln verstoßen. Daher der dringende Appell: Haltet Abstand!

+++ Update 19.3. +++

Aufgrund mangelnder Nachfrage wird die Notversorgung vor der Mensa Academica in der kommenden Woche nicht weiter fortgeführt.

Unser Appell an alle:
Bleibt zu Hause! Schützt euch und eure Mitmenschen!
Und vor allen Dingen: Macht keine Partys – die Lage ist ernst!

+++ Update 18.3.  +++

Der Krisenstab des Studierendenwerks hat soeben beschlossen, ab morgen, 19. März, eine Notversorgung vor der Mensa Academica am Pontwall einzurichten. Zwischen 12 und 14 Uhr werden zweierlei Warmspeisen (vegetarisch und nichtvegetarisch) außerhalb der Einrichtung ausgegeben. Das Angebot gilt zunächst für den 19./20. März. Ob es zu einer Fortführung in der nächsten Woche kommt, wird noch entschieden.

Auch dort bitten wir um Einhaltung der Abstandsregeln.

+++ Update 17.3. +++  Mensen, Cafeterien und Kaffeebars schließen am 19.3. +++

Soeben hat die Geschäftsführung des Studierendenwerks Aachen auf Empfehlung seines Krisenstabs beschlossen, zum Schutz vor der zunehmenden Ansteckungsgefahr durch COVID-19 alle seine gastronomischen Einrichtungen ab Donnerstag,19. März, zu schließen. Den Entschluss haben die meisten Studierendenwerke in NRW gefasst. Diese haben ihre Einrichtungen bereits geschlossen oder werden sie in dieser Woche noch schließen.

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir über die Dauer der Schließung keine verbindliche Aussage treffen. Wir danken allen Gästen für ihr Verständnis und halten sie über unsere Kanäle auf dem Laufenden.


+++ Update 16.3. +++

Auf Empfehlung des Kultusministeriums und des Krisenstabs der Stadt und der Städteregion Aachen werden die Hochschulen alle Klausuren, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr durch den Coronavirus absagen. Der AStA der RWTH bündelt alle Informationen auf seiner Website.

Der Krisenstab des Studierendenwerks wird daraufhin prüfen müssen, ob bzw. inwieweit das momentane Versorgungsangebot in den Mensen noch aufrechterhalten werden kann.

Zudem hat die Landesregierung beschlossen, dass ab Montag, 16. März, Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) betreten dürfen. Dies gilt auch für die Kindertageseinrichtungen des Studierendenwerks, die mit sofortiger Wirkung schließen.

Weitere Maßnahme im Gastronomischen Bereich:

  • Die Mensa Goethestraße stellt ab Dienstag, 17. März, vorübergehend den Betrieb ein. Aufgrund der Einrichtungsgröße ist es dort unmöglich, die geforderten erweiterten Hygienemaßnahmen (beispielsweise Mindestabstand) auch nur im Ansatz einzuhalten.
  • Die Tische in den Mensen werden ab heute so positioniert, dass die Gäste nur noch in einem bestimmten Abstand voneinander Platz nehmen können. Es ist wichtig, sich an diese Tischordnung zu halten und sie nicht aufzuheben!


Darüber hinaus gelten die am 13. März angekündigten Maßnahmen.

 

+++  Update 13.3. +++

Aufgrund der aktuellen Entwicklung sowie den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der für uns zuständigen Behörden sehen wir uns in der Pflicht, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zu ergreifen. Diese betreffen speziell den gastronomischen Betrieb des Studierendenwerks. Darüber hinaus wurden Handlungsanweisungen an die Studierenden in den Wohnheimen weitergeleitet.

Ziel ist es, die Nutzung unserer Einrichtungen als Lern- und Aufenthaltsräume einzuschränken, da diese das Risiko der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus weiter erhöhen würde. Die Entscheidung wurde auch vor dem Hintergrund getroffen, dass in der kommenden Woche alle Lese- und Lernräume im Hochschulbereich schließen werden. Wir halten es für geboten, an dieser Stelle konform mit den Hochschulen zu handeln.  

Die Verpflegungsmöglichkeiten für die Studierenden möchten wir zunächst aufrechterhalten. Wir sehen uns jedoch auch bei der Ausgabe der Warmessen in der Verantwortung, die Risiken einer Ansteckung zu minimieren und das Angebot überschaubarer zu gestalten beziehungsweise deutlich einzuschränken.

Maßnahmen im gastronomischen Bereich ab Montag, 16. März 2020 (zunächst gültig bis zum 14. April):

  • Der Betrieb der Mensen wird sich auf die warme Mittagsverpflegung beschränken. Alle Mensen, Kaffeebars und Cafeterien öffnen somit erst um 11 Uhr, die Essensausgabe erfolgt wie gewohnt ab 11:30 Uhr.
  • Das Essensangebot reduziert sich auf zwei warme subventionierte Gerichte („Klassiker“ und „vegetarisch“). Das an den Spezialtheken normalerweise ausgegebene Essen entfällt.
  • Mensa Academica: Die Essensausgabe der zwei angebotenen Gerichte verteilt sich auf den unteren Marktplatzbereich (vegetarisch) und die erste Etage (Klassiker). Die Ausgabezeit auf der ersten Etage verlängert sich von 14:15 auf 16 Uhr.
  • Die Besteck- und Gewürzausgabe erfolgt nur noch über unser Personal. In allen Einrichtungen entfällt die Selbstbedienung, die Kaffeemaschinen sind außer Betrieb.
  • In der Caffè-Lounge im FH-Gebäude Bayernallee entfällt die Zahlung mit Bargeld. Zu nutzen sind die zur Verfügung stehenden Chipkarten.
  • Es wird nach wie vor darum gebeten, unbedingt die auf den Aushängen beschriebenen Hygieneregeln einzuhalten.


Maßnahmen in den Wohnheimen:

  • Schließung der Aufenthaltsräume, in denen sich mehrere Personen gleichzeitig aufhalten (zum Beispiel Lernraum, Sauna, Versammlungsraum, Fitnessraum und Bar). Ausgenommen davon sind Lagerräume, in denen gemeinschaftliche Einrichtungsgegenstände aufgestellt sind, zum Beispiel im Waschraum, Druckerraum, Serverraum, Backofenraum.

    Alle Haussprecher*innen und Bewohner*innen wurden bereits informiert.

Kindertagesstätten:

  • Alle Betreuungseinrichtungen des Studierendenwerks sind bis auf Weiteres geschlossen.


Darüber hinaus gelten nach wie vor die bereits umgesetzten Maßnahmen unserer Beratungsstellen.

 

+++ Update 11.3. +++

Nach Mitteilung der Krisenstäbe der Stadt Aachen und der Städteregion werden alle Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden aufgrund des Coronavirus bis Karfreitag, 10. April, abgesagt. Ausnahmen bilden hier unter anderem die Hochschulen und die gastronomischen Einrichtungen des Studierendenwerks, die den täglichen Betrieb uneingeschränkt aufrechterhalten sollen.

Vonseiten des Studierendenwerks und der Hochschulen besteht ein gemeinsamer Konsens darüber, dass auch im Hochschulbereich schnellstmöglich weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Studierenden und der Beschäftigten ergriffen werden müssen. Um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, sind Einschränkungen unvermeidbar.

In den Einrichtungen des Studierendenwerks gilt dies in erster Linie für die Mensen und Cafeterien sowie die Beratungs- und Servicestellen.

Folgende Maßnahmen werden somit unverzüglich umgesetzt:


Gastronomischer Bereich:

  • Das Essensangebot wird in allen Mensen deutlich eingeschränkt. Alle offenen Theken zur Selbstbedienung, wie beispielsweise Gemüse- und Salatbuffets, werden geschlossen.
  • Der Betrieb in den Einrichtungen ESStw im C.A.R.L. und Bistro Templergraben wird ab sofort bis auf Weiteres eingestellt.
  • Es wird darum gebeten, unbedingt die auf den Aushängen beschriebenen Hygieneregeln einzuhalten.


Beratungsstellen:

  • In sämtlichen Beratungsstellen entfallen die persönlichen Sprech- und Servicezeiten. Dies betrifft das Amt für Ausbildungsförderung sowie die Wohnheimverwaltung. Alle Studierenden werden darum gebeten, ihre Belange über den telefonischen Weg zu regeln.
  • Der Infopoint am Pontwall wird nur noch zwischen 12 und 13 Uhr geöffnet sein. In dieser Zeit werden sich die Kolleginnen nur um Angelegenheiten kümmern können, die weder telefonisch noch per E-Mail zu klären sind. Das Abschließen von AUTOLOAD-Verträgen ist zurzeit somit nicht möglich, ebenso wie der Verkauf von Gastkarten und die Übertragung des Guthabens von der Studierendengastkarte auf die BlueCard/FH Karte.


Veranstaltungen:

  • Alle externen Veranstaltungen, die in den Räumen des Studierendenwerks stattfinden sollen, werden unabhängig von der Teilnehmerzahl abgesagt.

 

Weitere Maßnahmen:

  • In den Toiletten sämtlicher Einrichtungen enthält die Seife Desinfektionsmittel, zudem befinden sich an den Spiegeln der Waschräume Anleitungen zum richtigen Händewaschen.
  • Die Beschäftigten der gastronomischen Einrichtungen sind für das Thema sensibilisiert und halten sich an die Anweisungen des DEHOGA-Bundesverbands (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.).
  • In den Einrichtungen informieren übersichtliche Plakate über die wichtigsten Schutzmaßnahmen (s. u.).
  • Gemeinsam mit der RWTH Aachen und der FH Aachen wurde ein Krisenstab einberufen, der zurzeit einen Stufenplan erarbeitet sowie Maßnahmen und Eskalationsstufen definiert.

Was sollten Gäste der Einrichtungen des Studierendenwerks beachten?

  • Bitte bewahren Sie Ruhe und informieren Sie sich ausgiebig über den Virus und die Schutzmaßnahmen − zurzeit gibt es in den Einrichtungen des Studierendenwerks keinen Grund zur Besorgnis.
  • Bitten nutzen Sie bei Fragen zu den Wohnheimen oder zum BAföG ausschließlich die telefonischen Sprechzeiten.
  • Wer sich krank fühlt, sollte die Einrichtungen des Studierendenwerks meiden.
  • Bitte legen Sie Ihre BlueCard oder FH Karte in den gastronomischen Einrichtungen an der Kasse selbst auf das Lesegerät.
  • Folgende allgemeine Handlungsmaßnahmen bieten den besten Schutz gegen das Coronavirus:
    • Händeschütteln vermeiden
    • gründliches Händewaschen
    • Anderthalb Meter Abstand zu anderen Personen halten
    • Hände aus dem Gesicht fernhalten
    • Geschützt in ein Taschentuch oder die Armbeuge husten oder niesen

Wo gibt es weitere Informationen?

 

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