Studienfinanzierung

Der Bund einigt sich auf Änderungen beim BAföG

Die Bundesregierung hat sich gestern auf eine Reform des BAföG geeinigt. Der Entwurf soll in der kommenden Woche vom Kabinett verabschiedet werden. Die Änderungen gelten zum Wintersemester 2024/2025 für alle Studierenden, die Anspruch auf BAföG haben. Was wird sich ändern?

Freibeträge
Künftig sollen mehr Studierende Anspruch auf BAföG haben. Die Zahl der BAföG-Berechtigten ist laut Bundesministerium in den letzten beiden Jahren erstmals wieder gestiegen, nachdem sie seit 2012 kontinuierlich gesunken war. Ausschlaggebend sei hier die Erhöhung der Freibeträge gewesen. Zum Wintersemester 2024/25 sollen diese nun erneut um fünf Prozent angehoben werden, um diese positive Entwicklung auch bei weiteren Preis- und Einkommenssteigerungen abzusichern. Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, soll künftig nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet werden. Damit soll sich der Aufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Ämter verringern.

Förderungsdauer
Geförderte Studierende können nach dem Entwurf künftig einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. So sollen sie sich auch dann auf die BAföG-Förderung verlassen und zum Beispiel ganz auf die Abschlussarbeit konzentrieren können, wenn sie die formale Regelstudienzeit leicht überschreiten.

Fachrichtungswechsel
Geförderte Studierende sollen ein Semester länger Zeit bekommen (bis zu Beginn des fünften Fachsemesters), um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds soll bis zum Beginn des vierten Fachsemesters (statt wie bisher bis zum Beginn des dritten Fachsemesters) vermutet werden. Damit wird mehr Flexibilität für Studierende geschaffen, Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt und gleichzeitig die Verwaltung von Nachforderungs- und Prüfungsaufwand entlastet.

Studienstarthilfe
Jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug soll durch die neue Studienstarthilfe die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtert werden. Damit sollen finanzielle Studienstarthürden abgebaut werden. Die Studienstarthilfe ist als einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro ausgestaltet und unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Was sich nicht ändert
Was sich durch die Reform nicht ändern wird, sind die BAföG-Sätze. Das Ministerium teilt mit, die Bundesregierung habe bereits zu Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2022 mit dem 27. BAföG für erhebliche Leistungsverbesserungen für Studierende und Schülerinnen und Schüler gesorgt, indem die Bedarfssätze um fast sechs Prozent, der Wohnkostenzuschlag um fast 11 Prozent und die Elternfreibeträge um knapp 21 Prozent angehoben wurden.

Die Ämter für Ausbildungsförderung, die meistens bei den Studierendenwerken angesiedelt sind, fordern weitreichende Maßnahmen zur Digitalisierung. Zwar können BAföG-Anträge inzwischen über das Online-Portal eingereicht werden, aber alles was digital im Amt ankommt, muss ausgedruckt und abgestempelt werden, um dann in einer analogen Akte aufbewahrt zu werden. Das Ministerium betont, der Bund habe das BAföG komplett digitalisiert: Jetzt müssten noch die Länder die E-Akte einführen.

 

Quelle: BMBF

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