Studienfinanzierung
Die wichtigsten Fakten zum BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, gibt es seit 1971. Seither hat es sich wahrlich bewährt: Seit der Einführung der staatlichen Studienfinanzierung konnten über vier Millionen Menschen dank des Zuschusses studieren. Heute profitiert deutschlandweit knapp ein Fünftel der Studierenden von der Förderung.
Das BAföG steht für mehr Chancengerechtigkeit im deutschen Hochschulsystem und hilft jungen Menschen dabei, ein Studium finanzieren zu können, das ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht – insbesondere dann, wenn die eigenen finanziellen Mittel sowie die der Eltern oder der Lebenspartner dazu nicht ausreichen.
In der Regel wird das BAföG für Studierende zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt. Nur der Darlehensteil muss zurückgezahlt werden − und zwar nur bis zu einer Maximalsumme von insgesamt 10.000 Euro. Geld, das Studierende darüber hinaus erhalten, ist komplett geschenkt.
Für das BAföG sprechen viele gute Argumente, zum Beispiel:
- Mit einer maximalen BAföG-Förderung erhält man bei einer Förderungsdauer von 10 Semestern bis zu 44.100 Euro vom Staat. Damit wird das Familienbudget enorm entlastet.
- Zurückgezahlt werden müssen maximal 10.000 Euro
- Der Darlehensanteil ist zinsfrei
- Ein 450-Euro-Job verringert den BAföG-Anspruch nicht. Nur der Betrag, der 450 Euro übersteigt, wird angerechnet – und das nicht einmal 1:1.
Viele Studierende wissen gar nicht, dass sie eine BAföG-Förderung erhalten könnten. Daher lohnt es sich, im
Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks vorbeizuschauen und sich beraten zu lassen!
Wer sich nicht sicher ist, ob er oder sie überhaupt BAföG-berechtigt ist, kann sich hier an dem ausführlichen Ratgeber des Deutschen Studentenwerks orientieren.