Studienfinanzierung
Lückenlose Förderung? Jetzt Antrag stellen!

Im Frühjahr wird es Zeit, den BAföG-Wiederholungsantrag für das Wintersemester 2025/2026 zu stellen.
Was ist zu beachten?
Den BAföG-Antrag sollte man über das Online-Portal des Landes NRW stellen. Das hat den Vorteil, dass die Eintragungen auf den Formblättern gespeichert werden können und die Bearbeitung zügiger erfolgt. Zudem gibt es Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter.
Für die Berechnung der Ausbildungsförderung gelten die Einkommensverhältnisse von Eltern und Ehe-/Lebenspartner*in aus dem Kalenderjahr 2023.
Das BAföG-Amt empfiehlt, den Antrag im April/Mai 2025 einzureichen, damit die Zahlung möglichst ohne Unterbrechung erfolgt.
Ist das Wintersemester 2025/2026 das fünfte Fachsemester, ist der Eignungsnachweis (Formblatt 5) erforderlich, der von der Hochschule auszufüllen ist. Das Formblatt 5 und die Immatrikulationsbescheinigung zum Wintersemester 2025/2026 können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden – am besten sofort nach Erhalt, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden.
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, wenn die Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) bereits erreicht ist und keine Gründe für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus bestehen. Eine Ausnahme ist das Flexibilitätssemester.
Hinweis: Die Bescheide über Ausbildungsförderung für das WS 2025/2026 werden erst mit Beginn des Semesters verschickt.
Hinweise zum Vermögen: Im Falle von Vermögen ist dieses ausnahmslos – wie im Formblatt 1 abgefragt – anzugeben und mit Belegen nachzuweisen. Wenn das Vermögen weniger als 10.000 € beträgt, muss das Formblatt
Vereinfachte Vermögensfeststellung ausgefüllt und über BAföG-Digital eingereicht werden. Bei einem Wiederholungsantrag ist das Formblatt 9 zu nutzen. Anrechungsfähige Schulden mindern das Vermögen.
Es zählen die Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt der Antragsstellung.