Studienfinanzierung
Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe wieder möglich

Überbrückungshilfe für Studierende:
BMBF gibt Startschuss für zweite Runde
Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) heute mitgeteilt haben, können in Not geratene Studierende erneut die Corona-Überbrückungshilfe erhalten. Die Beantragung für November ist ab sofort möglich.
Mit der Reaktivierung seiner Überbrückungshilfe für Studierende möchte das BMBF für das Wintersemester 2020/2021, von November 2020 bis Ende März 2021, erneut denjenigen Studierenden helfen, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
Die Überbrückungshilfe kann ab heute, 20. November 2020, beantragt werden. Die Beantragung ist ausschließlich über das Online-Portal auf www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de möglich.
Die Antragsbearbeitung übernehmen wieder die örtlichen Studenten- und Studierendenwerke. In der ersten Phase von Juni bis September 2020 wurden in Aachen insgesamt rund 1.055.700 Euro ausgezahlt. Für die zweite Phase haben BMBF und DSW die Beantragungs- und die Prüfungsbedingungen, mit Blick auf die Dauer der Pandemiesituation, leicht angepasst. Eine detaillierte FAQ-Liste ist sowohl auf der Homepage des DSW als auch auf www.studierendenwerk-aachen.de aufgeführt.
Grundsätzliche Fragen zur Überbrückungshilfe werden über die BMBF-Hotline unter der Durchwahl 0800 26 23 003 entgegengenommen. Servicezeiten: dienstags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Fragen zu gestellten Anträgen können schriftlich an ueberbrueckungshilfe-studierende@stw.rwth-aachen.de gerichtet werden.