Studienfinanzierung
BAföG bei verlängerter Regelstudienzeit noch nicht geklärt

Wegen zahlreicher Anfragen im Amt für Ausbildungsförderung gibt es hier noch einmal ein Update unserer Meldung vom 24.4.:
Es gibt immer noch keine abschließende Klärung darüber, wie die erlassene Verordnung der Hochschulen zur Verlängerung der Regelstudienzeit BAföG-rechtlich umzusetzen ist. Wir empfehlen weiterhin, vorsorglich einen Antrag für das Sommersemester zu stellen und bitten um ein wenig Geduld. Vielen Dank!
Nachricht vom 24.4.:
Das Online-Semester hat begonnen! Um den Hochschulen neben den technischen Voraussetzungen auch die notwendigen rechtlichen Regelungen für einen digitalen Lehrbetrieb zur Verfügung zu stellen, hat das Ministerium eine Rechtsverordnung erlassen, die den Hochschulen flexible Instrumente an die Hand gibt, damit der Lehr-und Studienbetrieb aufrechterhalten werden kann. Die Rechtsverordnung soll unter anderem Online-Prüfungen und Freiversuche bei Prüfungen ermöglichen.
Verlängerte Regelstudienzeit – was bedeutet das für das BAföG?
Weiterhin soll mit Blick auf die Auswirkungen der Epidemie im Sommersemester 2020 die individuelle Regelstudienzeit der jeweiligen Studiengänge für die betroffenen Studierenden um ein Semester erhöht werden. Achtung: Die förderungsrechtliche Umsetzung wird zurzeit noch geprüft.
Was ist zu tun?
Auch wenn die förderungsrechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, sei jedem betroffenen BAföG-Geförderten empfohlen, vorsorglich und schnellstmöglich einen
Antrag auf Verlängerung zu stellen – am besten noch im April, um keine Fristen verstreichen zu lassen.
Der Antrag kann unter Angabe des Namens und der Förderungsnummer per E-Mail an bafoeg@stw.rwth-aachen.de gestellt oder am Infopoint täglich zwischen 12 und 13 Uhr abgegeben werden.