BAföG/Finanzierung | KfW-Studienkredit

KfW-Studienkredit
Das Studierendenwerk Aachen ist Vertriebspartner für den KfW-Studienkredit, den Studierende im Amt für Ausbildungsförderung beantragen können. Das BAföG-Amt übernimmt hierbei die Beratungsleistungen für die Studierenden und ist bei der Abwicklung der Antragsformalitäten behilflich. Die tatsächliche Bewilligung sowie der Abschluss der Darlehensverträge erfolgen unmittelbar zwischen der KfW-Bankengruppe und den Studierenden. Hier erhalten Sie vorab die wichtigsten Infos.
Achtung:
Zurzeit läuft die Rückmeldungsphase für den KfW-Studienkredit. Da momentan keine persönlichen Sprechstunden im Amt für Ausbildungsförderung stattfinden, raten wir Studierenden, sich auf der Seite der KfW-Bank zu informieren, wer ebenfalls Vertriebspartner ist. Dies sind in der Regel Banken, über die die Rückmeldung ebenfalls erfolgen kann.
Mögliche Ansprechpartner:
- Sparkasse Münsterplatz
- Sparkasse am Elisenbrunnen
- Aachener Bank an der Theaterstraße
Volljährige Studierende, die folgende Kriterien erfüllen:
- Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
- Immatrikulation für ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Höchstalter: 44 Jahre (höheres Alter möglich, da bereits absolvierte Fachsemester angerechnet werden)
Hinweise für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
Gefördert werden
- Familienangehörige (Ehegatten/Lebenspartner und Kinder, die max. 20 Jahre alt sind oder einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Bundes- oder Unionsbürger haben) eines Bundes- oder EU-Staatsbürgers, mit welchem sie sich im Bundesgebiet aufhalten,
- Staatsangehörige eines EU-Staates, die sich seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutschland aufhalten,
- Bildungsinländer (Studierende mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, die in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben).
Finanziert werden Ihre Lebenshaltungskosten.
Sie befinden sich
- in einem grundständigen Erststudium
- in einem Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
- in einem Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (postgraduales Studium)
- in einem Masterstudium (postgraduales Studium) oder
- in der Promotionsphase.
Die Förderung erfolgt unabhängig vom gewählten Studienfach. Auch Fernstudiengänge sind möglich.
Auslandssemester können gefördert werden, wenn Ihre Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland weiterbesteht.
Der Darlehensverlauf ist flexibel gestaltet und gliedert sich wie folgt auf:
Auszahlungsphase: |
6 Monate – max. 7 Jahre |
Karenzphase: |
6 – 23 Monate |
Tilgungsphase: |
max. 25 Jahre |
Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Bei Vertragsabschluss wird dem Darlehensnehmer ein maximaler Zinssatz für einen Zeitraum von 15 Jahren garantiert. Ab Beginn der Tilgungsphase kann optional jeweils zum 1. April oder zum 1. Oktober ein Festzins für die Restlaufzeit des Darlehens, längstens für zehn Jahre, beantragt werden.
Über das Online Kreditportal www.kfw-foerderbank.de besteht die Möglichkeit für Studierende, sich zu informieren und mit den Bedingungen des KfW-Studienkredits vertraut zu machen. Die Förderungsabteilung des Studierendenwerks ist Vertriebspartner der KfW-Bank und hilft bei der Antragstellung.
Ansprechpartnerin ist Frau Pütz, Tel.: +49 241 80-93196.
Ausschließlich dem gewählten Vertriebspartner sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kombiniertes Antragsformular/Darlehensangebot
- Gültige Studienbescheinigung für den beantragten Finanzierungsbeginn
(die einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus.) - Ein amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die Meldeanschrift ergibt
- Bei ausländischen Studierenden zusätzlich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht durch die zuständige Ausländerbehörde
- Nachweis über eine bestehende eigene Kontoverbindung
- In fortgeschrittenen Studienphasen: Leistungsnachweisformular
Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus auf ein von den Studierenden im Antrag benanntes inländisches Girokonto. Die Darlehensnehmer wählen bei Antragstellung im Rahmen des möglichen Höchstbetrages ihren monatlichen Finanzierungsbetrag aus. Anpassungen des Finanzierungsbedarfs sind im Verlaufe des Studiums möglich.
Auszahlungsvoraussetzung für jedes weitere Semester ist die jeweils spätestens am 15. April beziehungsweise 15. Oktober von den Darlehensnehmern bei ihrem Vertriebspartner nach Wahl vorzulegende gültige Studienbescheinigung zusammen mit dem von Ihnen erstellten Nachweisprotokoll im Online-Kreditportal für das kommende bzw. angelaufene Semester. Die Förderung kann in der Auszahlungsphase zu jedem beliebigen Roll-over-Termin beendet werden. Sie endet spätestens mit dem Ablauf der Förderungshöchstdauer oder dem Erreichen des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
Die Tilgung beginnt nach Ablauf der Karenzphase, die in Abhängigkeit von dem letzten Auszahlungstermin 18 bis 23 Monate beträgt. Auf Wunsch des Darlehensnehmers kann die Karenzphase verkürzt werden. Das Darlehen ist in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung enthalten, innerhalb von maximal 25 Jahren zurückzuzahlen. Die KfW zieht die fälligen Beträge per Lastschrifteinzug jeweils zum Monatsersten ein.
Keine. Ein Rechtsanspruch auf den KfW-Studienkredit besteht nicht.
Studierendenwerk Aachen
Amt für Ausbildungsförderung
Pontwall 3
52062 Aachen
bafoeg@stw.rwth-aachen.de
Frau Pütz
Tel.: +49 241 80-93331
Raum A0.01
Besuchsadresse:
Amt für Ausbildungsförderung
Turmstraße 3 / 52072 Aachen
Postadresse:
Studierendenwerk Aachen
Amt für Ausbildungsförderung
Pontwall 3 / 52062 Aachen
Telefonische Erreichbarkeit:
Di. | 10:00−13:00 Uhr |
Do. | 10:00−13:00 Uhr |