Sozialberatung | Soziale Leistungen des Studierendenwerks

Soziale Leistungen: Überbrückungsdarlehen und Freitisch für in Not geratene Studierende
Überbrückungsdarlehen
In wirtschaftlichen Notlagen können Studierende der vier Aachener Hochschulen kurzfristig ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 500 Euro und/oder die Teilnahme am Freitisch-Programm beantragen.
Für die Bewilligung der beiden Leistungen ist ein Beratungsgespräch in der Sozialberatung erforderlich, bei dem unter anderem die Bedürftigkeit des Antragstellenden geprüft wird. Mitzubringen sind die im Antrag aufgeführten Unterlagen. Ein Bürge ist nicht notwendig.
Freitisch für in Not geratene Studierende
Der „Freitisch“ ermöglicht Zuschüsse für Mahlzeiten in den Mensen des Studierendenwerks. Die Teilnahme berechtigt bis zum Ende des jeweiligen Semesters zur Abholung eines kostenlosen Gerichts pro Tag (Klassiker oder vegan/vegetarisch).
Wenn Sie bereits ein Sozialdarlehen oder eine Erstattung aufgrund sozialer Härte vom AStA erhalten haben, können Sie die notwendigen Nachweise durch eine Bescheinigung vom AStA ersetzen.
Bitte beachten Sie, dass Sie dennoch einen Antrag stellen und ein Gespräch mit der Sozialberatung führen müssen. Ohne Antrag und Gespräch kann keine Bewilligung erfolgen. Die Anträge finden Sie unten bei den Downloads.
Bitte nehmen Sie vor Antragstellung E-Mail-Kontakt mit der Sozialberatung bezüglich eines Gesprächstermins auf, damit wir gemeinsam die Details klären können. Nutzen Sie dafür bitte nicht die offenen Sprechstunden.
Downloads:
- Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen des Studierendenwerk Aachen AöR
- Antrag zur Bewilligung von sozialen Leistungen des Studierendenwerk Aachen AöR