Sozialberatung | Soziale Leistungen des Studierendenwerks

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Soziale Leistungen: Überbrückungsdarlehen und Freitisch für in Not geratene Studierende

In wirtschaftlichen Notlagen können Studierende der vier Aachener Hochschulen kurzfristig ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 500 Euro und/oder die Teilnahme am Freitisch-Programm beantragen.

Für die Bewilligung der beiden Leistungen ist ein Beratungsgespräch in der Sozialberatung erforderlich, bei dem unter anderem die Bedürftigkeit des Antragstellenden geprüft wird. Mitzubringen sind die im Antrag aufgeführten Unterlagen. Ein Bürge ist nicht notwendig.

Der „Freitisch“ ermöglicht Zuschüsse für Mahlzeiten in den Mensen des Studierendenwerks. Die Teilnahme berechtigt bis zum Ende des jeweiligen Semesters zur Abholung eines kostenlosen Gerichts pro Tag (Klassiker oder vegan/vegetarisch).

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung E-Mail-Kontakt mit der Sozialberatung bezüglich eines Gesprächstermins auf, damit wir gemeinsam die Details klären können. Nutzen Sie dafür bitte nicht die offenen Sprechstunden.

Downloads:
- Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen des Studierendenwerk Aachen AöR
- Antrag zur Bewilligung von sozialen Leistungen des Studierendenwerk Aachen AöR