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Die nicht personalisierte E-Karte für Studierende

Aachener Studierende, die keine FH Karte oder BlueCard mit Zahlfunktion besitzen sowie alle Studierende, die an einer deutschen Universität einen Sozialbeitrag leisten, können in unseren gastronomischen Einrichtungen mit der nicht personalisierten Studierendengastkarte zahlen.

Die Studierendengastkarte kann durch Vorlage eines gültigen Studierendenausweises ohne Berechnung des Aufschlags genutzt werden. Externe bzw. nicht studierende Gäste zahlen mit der normalen Gastkarte automatisch einen Aufschlag. Es ist also wichtig, zwischen beiden Karten und Nutzergruppen zu unterscheiden.

 

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Zahlen mit Studierendengastkarte:

Wer kann mit der Studierendengastkarte zahlen?

Mit der Studierendengastkarte zahlen 

- Studierende der Aachener Hochschulen 
- Vorkursteilnehmende, die noch keine BlueCard/FH Karte besitzen
- Studierende anderer deutscher Hochschulen

Erforderlich ist ein gültiger Studierendenausweis/eine Vorkursteilnahmebescheinigung.

Wo ist die Studierendengastkarte erhältlich?

Die Studierendengastkarte ist für 2 Euro Pfand an allen Automaten in unseren gastronomischen Einrichtungen zu erwerben.

Wann ist das Vorlegen des Studierendenausweises erforderlich?

Beim Zahlen mit der Studierendengastkarte ist das zusätzliche Vorlegen des Studierendenausweises erforderlich, um den ermäßigten Preis zu erhalten.

Wo lade ich die Karte auf?

Aufgeladen wird die Studierendengastkarte mit Bargeld an Aufwertstationen, die sich in unseren Einrichtungen befinden. Bitte beachten Sie, dass viele Automaten nur Banknoten annehmen. Es wird kein Wechselgeld erstattet.

Warum kann ich AUTOLOAD nicht für meine Studierendengastkarte einrichten?

Bei der Studierendengastkarte handelt es sich um eine nicht personalisierte Chipkarte, die dem Besitzer nach Verlust nicht mehr zugeordnet werden kann. Aus Sicherheitsgründen ist das AUTOLOAD-Verfahren hier nicht möglich.

Kann ich die Karte zurückgeben?

Die Studierendengastkarte kann am Infopoint des Studierendenwerks zurückgegeben werden, der Kartenpreis von 2 Euro wird erstattet, wenn die Karte äußerlich unversehrt geblieben und voll funktionsfähig ist.

Wo kann ich mir das restliche Guthaben auszahlen lassen?

Das Kartenguthaben kann ausgezahlt werden, wenn die Karte an das Studierendenwerk zurückgegeben wird. Die Verjährungsfrist beginnt zum Jahresende und beträgt drei Jahre. Die Auszahlungen werden ausschließlich am Infopoint des Studierendenwerks vorgenommen.

Kann ich mir das restliche Guthaben auf die BlueCard/FH Karte übertragen lassen?

Ja, das ist am Infopoint am Pontwall möglich. Haben Sie eine neue BlueCard/FH Karte von der Hochschule erhalten, kann der Betrag problemlos umgebucht werden.

Wie zahle ich als Nichtstudierender?

Externen Gästen, die keinen Anspruch auf den Studierendentarif haben, wird als bargeldloses Zahlungsmittel die Gastkarte (Preis 2 Euro) angeboten. Sie sind an allen Bargeldkassen sowie am Infopoint erhältlich. Das Kartenguthaben kann jederzeit ausgezahlt werden. Danach wird die Karte jedoch dauerhaft gesperrt wird und verliert ihre Gültigkeit. Die Verjährungsfrist beginnt zum Jahresende und beträgt drei Jahre. Die Auszahlungen werden ausschließlich am Infopoint des Studierendenwerks vorgenommen.