Studienfinanzierung
Hinweis zur Bearbeitung der BAföG-Anträge
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich mit folgender Mitteilung an Studierende, die BAföG-Anträge einreichen möchten:
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.
Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten, bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.
Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht.
Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.
Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.