Allgemeines

Geringere Wartezeit für studienberechtigte Asylsuchende

Die im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten 58 Studierendenwerke sprechen sich dafür aus, dass studierwilligen und studierfähigen Asylsuchenden nach ihrer Flucht nach Deutschland rasch und unbürokratisch der Einstieg in ein Studium ermöglicht wird.

Wer von einer deutschen Hochschule zum Studium zugelassen werde, müsse beim BAföG wie deutsche Studierende behandelt werden und ohne Wartezeit die Förderung beantragen können, fordert das DSW. Vorerst gilt, dass Studierwillige mit geklärtem Aufenthaltsstatus ab kommendem Jahr erst nach 15 Monaten BAföG erhalten können.

Das Deutsche Studentenwerk fordert außerdem:

  • Studienberechtigten Asylsuchenden, die zum Beispiel in ihren Herkunftsländern bereits ein Studium begonnen haben, rasch den Zugang ins deutsche Hochschulsystem ermöglichen
  • Sprachkurse fördern, die für die Hochschulzulassung in Deutschland erforderlich sind
  • Entscheidungsverfahren zum Aufenthaltsstatus beschleunigen
  • Studienberechtigten Asylsuchenden nach der Hochschulzulassung den Zugang zum BAföG ohne Wartezeit ermöglichen, analog zu deutschen Studierenden

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