Essen & Trinken

Das Pfand für die Gastkarte entfällt

Ab Montag, 25. Juli,  wird beim Erwerb einer Gastkarte für externe Gäste eine einmalige Gebühr von 2 Euro erhoben.  Der bisherige Pfandbetrag von 5 Euro entfällt.

Wichtig für alle, die bereits eine Gastkarte besitzen: Die alte Gastkarte kann weiterhin ohne Einschränkungen und ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden, der Erwerb einer neuen Karte ist nicht erforderlich. Restliches Guthaben und Pfand werden wie bisher an unseren Servicestellen (Mensa Jülich, Mensa Vita und Mensa Academica) ausgezahlt.

Die Regelung gilt ausschließlich für die Gastkarte, bei der Studierendengastkarte ergeben sich keine Änderungen.

Damit unsere Servicekräfte erkennen können, auf welcher Gastkarte ein Pfandbetrag hinterlegt ist, lassen sich die Karten ab 25. Juli wie folgt voneinander unterscheiden:

 

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