Wohnen
Wichtige Info für alle Wohnheimbewohner*innen

Wer in einem Wohnheim des Studierendenwerks lebt, sollte schnellstmöglich eine aktuelle Studienbescheinigung (WS 2019/20) bei der Wohnheimverwaltung einreichen. Wichtig: Dieser Nachweis wird jährlich zum 30. November fällig und gewährleistet die Aufrechterhaltung des Mietvertrags.
Die Wohnheimverwaltung bittet darum, die Bescheinigung fristgerecht und per E-Mail zu übersenden:
studienbescheinigung@stw.rwth-aachen.de