Wohnen

Wieder reguläre Mietbedingungen in den Wohnheimen

Wichtige Wohnheim-Info: Nachdem im letzten Jahr vorübergehend gesonderte Mietbedingungen für in Not geratene Bewohnerinnen und Bewohner eingeführt worden waren, gelten nun wieder die regulären Konditionen. Dies gilt beispielsweise auch für die Kündigungsfrist, die, wie vertraglich festgelegt, jetzt wieder zwei Monate beträgt. Die Sonderregelung zur Untervermietung wird weiterhin aufrechterhalten. Zurzeit darf somit nicht untervermietet werden.

Um nach wie vor soziale Härten während der Pandemie abzufedern, bietet das Studierendenwerk in Not geratenen Bewohnerinnen und Bewohnern weiterhin individuelle Hilfe an. Diese kann im nachgewiesenen Bedarfsfall mit der Wohnraumvermietung vereinbart werden.

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