Studienfinanzierung
Jetzt den Wiederholungsantrag auf BAföG stellen
Stichtag 31. Mai 2015
Damit eine übergangslose Zahlung möglich ist, sollte der Wiederholungsantrag auf BAföG spätestens zwei Monate vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden. Bei Rückfragen hilft das Amt für Ausbildungsförderung weiter, Formulare zum Download finden Sie hier.
Wichtige Info: Wir weisen darauf hin, dass für den Abschluss einer Hochschulausbildung stets der Zeitpunkt des letzten Prüfungsteils maßgebend ist (§15b Abs.3 BAföG). Ab dem Folgemonat erlischt der Anspruch auf Ausbildungsförderung. Das geschieht auch dann, wenn das Ende der Förderungshöchstdauer noch nicht erreicht sein sollte.