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Fragen zum Antrag?
Wer Fragen zum BAföG-Antrag hat, findet hier vielleicht schon die richtigen Antworten. Bei Angelegenheiten, die sich nur in einem Gespräch klären lassen, besteht die Möglichkeit, ein Kontaktformular zu schicken.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann das Amt für Ausbildungsförderung über E-Mail nur allgemeine Informationen übermitteln. Sozialdaten, die dem Amt für Ausbildungsförderung im Rahmen der Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bekannt sind, dürfen nicht auf einem elektronischen Weg übertragen werden.
Amt für Ausbildungsförderung
Turmstraße 3
52072 Aachen
Hinweis zur Antragsbearbeitung
Die Bearbeitung der BAföG-Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Dabei ist es unerheblich, ob die Unterlagen über den Postweg, per E-Mail oder per Telefax übersandt werden. Müssen die Sachbearbeiter*innen fehlende Unterlagen anfordern, richtet sich die weitere Bearbeitung nach dem Eingangsdatum der nachgereichten Unterlagen, nicht mehr nach dem Eingangsdatum des Antrags. Bewilligungsbescheide werden in der Mitte und am Ende eines Monats anhand der Eingaben maschinell erstellt und versandt. Eingabeschluss ist jeweils circa eine Woche vorher.
Der Einfachheit halber empfehlen wir, ganze Anträge über BAföG-Digital einzureichen.