BAföG/Finanzierung | Ablehnung
Ablehnung
Bitte beachten Sie, dass wir keine Negativbescheinigungen auf Anfrage ausstellen.
Wenn Sie beispielsweise für einen Wohngeld-Antrag einen Nachweis benötigen, dass Sie kein BAföG erhalten, müssen Sie wie folgt vorgehen:
- Stellen Sie einen regulären BAföG-Antrag über das Online-Portal.
- Sie erhalten einen offiziellen Ablehnungsbescheid, den Sie beim Wohnungsamt vorlegen können.
Eine verkürzte Bearbeitung oder „Express-Ablehnung" ist nicht möglich – der Antrag durchläuft das normale Prüfverfahren.