BAföG/Finanzierung | Ablehnung

BAfoeG-Header-810-x-340

Ablehnung

Bitte beachten Sie, dass wir keine Negativbescheinigungen auf Anfrage ausstellen.

Wenn Sie beispielsweise für einen Wohngeld-Antrag einen Nachweis benötigen, dass Sie kein BAföG erhalten, müssen Sie wie folgt vorgehen:

  1. Stellen Sie einen regulären BAföG-Antrag über das Online-Portal.
  2. Sie erhalten einen offiziellen Ablehnungsbescheid, den Sie beim Wohnungsamt vorlegen können.

Eine verkürzte Bearbeitung oder „Express-Ablehnung" ist nicht möglich – der Antrag durchläuft das normale Prüfverfahren.