BAföG/Finanzierung | Rundfunkgebühren

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Befreiung der Rundfunkgebühren

Sie möchten sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen? Hier finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Wann kann ich von den Rundfunkgebühren befreit werden?

Der BAföG-Bezug ist die Grundlage zur Befreiung. In der Regel ist dem Bescheid ein Dokument „Zur Vorlage beim Beitrgasservice“ beigefügt.

Ich beziehe BAföG und habe eine Mahnung vom Rundfunk bekommen.

Für den Zeitraum, der angemahnt worden ist, senden Sie eine Kopie Ihres BAföG-Bescheids an den Rundfunk.

Sollte Ihr Antrag noch in Bearbeitung sein, können Sie Folgendes tun:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Rundfunk auf und bitten um Fristverlängerung.
  2. Zahlen Sie den Betrag und fordern Sie ihn zurück, sobald Sie Ihren Bescheid erhalten haben.

Ich bin umgezogen und auf meinem Bescheid steht noch die alte Adresse.

Fügen Sie der Kopie des BAföG-Bescheids noch eine Kopie der Meldebescheinigung Ihrer jetzigen Wohnung hinzu.

Mir fehlt das Dokument „Zur Vorlage beim Beitragsservice“.

Dieses Dokument können wir aus technischen Gründen nicht neu erzeugen, bitte senden Sie einfach eine Kopie Ihres gesamten BAföG-Bescheids an den Beitragsservice.

Ich finde meinen BAföG-Bescheid nicht mehr, was kann ich tun?

Nutzen Sie gerne das Kontaktformular und geben Sie bitte an, für welchen Zeitraum Sie Ihren Bescheid benötigen (MM.JJJJ). Falls Sie im letzten Jahr umgezogen sind, benötigen wir ebenfalls Ihre neue Adresse.