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Daka (Darlehenskasse)
Die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen unterhalten eine eigene Darlehenskasse (Daka). Die Daka ist eine gemeinnützige Einrichtung. Für Studierende an der RWTH Aachen, der FH Aachen sowie der Hochschule für Musik und Tanz Köln, Standort Aachen, ist das Studierendenwerk Aachen zuständig.
Die Daka stellt zinslose Darlehen zur Finanzierung der Kosten der Lebensführung und des studienbedingten Aufwandes bis zu einer maximalen Auszahlungshöhe von 12.000 Euro bereit. Zur anteiligen Deckung der Verwaltungskosten wird eine einmalige Gebühr von 5 Prozent der Darlehenssumme erhoben.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:
- immatrikuliert an der RWTH Aachen, FH Aachen, KatHo Aachen oder an der Hochschule für Musik und Tanz, Standort Aachen
- Ausschluss aller anderen Förderungswege
- Finanzielle Notlage muss glaubhaft gemacht werden
- Erstellen einer selbstschuldnerischen Bürgschaft,
der Bürge muss- ein geregeltes Einkommen oberhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen nachweisen können
- volljährig sein
- einen festen Wohnsitz in Deutschland belegen können
In Ausnahmefällen gilt auch eine Bankbürgschaft.
Auf das Daka-Darlehen besteht kein Rechtsanspruch. Falls Mittel vorhanden und die Bedingungen erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung unbürokratisch.
Die Rückzahlung beginnt zwölf Monate nach Auszahlung des gesamten Betrages. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 150 Euro. Das Darlehen ist bei ordnungsgemäßer Tilgung zinsfrei.
Studierendenwerk Aachen
Amt für Ausbildungsförderung
Pontwall 3
52062 Aachen
bafoeg@stw.rwth-aachen.de
Frau Pütz
Tel.: +49 151 4076 9950
Raum A2.05
Besuchsadresse:
Amt für Ausbildungsförderung
Turmstraße 3 / 52072 Aachen
Postadresse:
Studierendenwerk Aachen
Amt für Ausbildungsförderung
Pontwall 3 / 52062 Aachen
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo.−Fr. 8:00−10:00 Uhr