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ARGE NRW: Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie

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Die Studierendenwerke unternehmen weitreichende infektionsschützende Maßnahmen an den Hochschulstandorten.

Bundesweit haben die meisten Landesregierungen eine Schließung aller Mensen und Cafeterien an den Hochschulen angeordnet. In Nordrhein-Westfalen steht eine solche Entscheidung noch aus.

  • Die Maßnahmen beinhalten die Schließung aller gastronomischen Einrichtungen und Kindertagesstätten sowie die Einschränkung von Dienstleistungen und Absage von Veranstaltungen.
  • Alle Entscheidungen dienen dem notwendigen Schutz aller Studierenden sowie der Beschäftigten von Hochschulen und Studierendenwerken.

 

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  1. Schließung aller knapp 200 gastronomischen Einrichtungen der zwölf Studierendenwere Nordrhein-Westfalens. In ganz wenigen Ausnahmen verbleibt ein (temporärer) Notbetrieb.
  2. Schließung aller rund 30 Kindertageseinrichtungen im Einklag mit dem von der Landesregierung NRW beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.
  3. Einschränkungen der Beratungsleistungen, Verzicht auf persönliche Beratungen und Umstellung auf Telefon-/E-Mailberatung.
  4. Absage aller Veranstaltungen.
  5. Zusätzliche Hygienevorkehrungen in den Wohnanlagen, Schließung von Gemeinschaftsräumen.

 

Den Studierendenwerken fällt als Einrichtungen der Daseinsvorsorge eine wichtige unterstützende Funktion für die Studierenden im Land zu. Daher fallen diese Einschränkungen auch den Studierendenwerken nicht leicht. Jedoch tragen die Anstalten des öffentlichen Rechts auch eine Fürsorgepflicht auf dem Hochschulcampus zum Schutz aller Betroffenen, welche diese Maßnahmen alternativlos erscheinen lässt.

Bundesweit haben in den meisten Bundesländern auf Anordnung der Landesministerien oder der kommunalen Gesundheitsämter alle Mensen und Cafeterien geschlossen. Eine solche landesweit in NRW gültige Verordnung fehlt bisher.

 

 

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