Finances

BAföG: Extension of standard study period

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Wegen der coronabedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb wird sich die individualisierte Regelstudienzeit nun auch für alle im Sommersemester eingeschriebenen Studierenden um ein weiteres Semester erhöhen.

Die Verlängerung gilt für Studierende, die für das Sommesemester 2021 an einer staatlichen bzw. kirchlichen Hochschule eingeschrieben, nicht beurlaubt sind und deren Regelstudienzeit erst nach dem Sommersemester 2021 abläuft. Damit verlängert sich erneut der Anspruch auf BAföG. Hierzu ist beim Amt für Ausbildungsförderung ein formloser Antrag zu stellen.

Bei Rückfragen zur Antragstellung stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Amt für Ausbildungsförderung zur Verfügung.

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