Finances

BAföG-Förderung bei verlängerter Regelstudienzeit

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Nun ist es offiziell: Durch die verlängerte Regelstudienzeit an den Hochschulen verlängert sich auch die reguläre Förderung durch das BAföG um ein Semester. Alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 in ihrer Regelstudienzeit eingeschrieben sind, erhalten ein Semester länger BAföG-Geld. Diejenigen, deren Förderungshöchstdauer am 31. März 2020 oder früher endete, profitieren nicht von der neuen Verordnung.

Das Studierendenwerk empfiehlt allen Studierenden, die von der Neuerung betroffen sind, möglichst schnell einen formlosen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Der Antrag kann unter Angabe des Namens und der Förderungsnummer per E-Mail an bafoeg@stw.rwth-aachen.de gestellt oder am Infopoint täglich zwischen 11:30 und 15 Uhr abgegeben werden. Sämtliche weiteren Unterlagen können nachgereicht werden.

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