Finances
BAföG: Extension of standard study period

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Wegen der coronabedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb wird sich die individualisierte Regelstudienzeit nun auch für alle im Wintersemester eingeschriebenen Studierenden um ein weiteres Semester erhöhen. Dies hat erneut Auswirkungen auf die Bewilligung von BAföG, denn damit verlängert sich der Anspruch um ein weiteres Semester.
Die Verlängerung gilt für Studierende, die für das Wintersemester 2021/2022 an einer staatlichen bzw. kirchlichen Hochschule eingeschrieben, nicht beurlaubt sind und deren Regelstudienzeit erst nach dem Wintersemester 2021/2022 abläuft.
Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass für eine Verlängerung ein Antrag notwendig ist. Wer also noch keinen gestellt habt, solltet das am besten jetzt tun.
Zudem gilt das Einkommen aus systemrelevanten Berufen bis zum 31.03.2022 weiterhin als anrechnungsfrei.