Finances
BAföG: Extension of standard study period

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Ende Dezember ist eine wichtige Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vorgenommen worden: Wegen der coronabedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb wird sich die individualisierte Regelstudienzeit nun auch für alle im Wintersemester eingeschriebenen Studierenden um ein weiteres Semester erhöhen.
Die Änderung hat auch Auswirkungen auf die Förderungshöchstdauer beim BAföG. Die Verlängerung der Regelstudienzeit für Studierende, die auch für das Wintersemester 20/21 an einer staatlichen bzw. kirchlichen Hochschule eingeschrieben sind, geht mit einer Verlängerung des BAföG-Anspruchs ebenfalls um ein weiteres Semester einher. Dies gilt allerdings nur für Studierende, deren Regelstudienzeit erst nach dem Wintersemester 2020/21 abläuft.
Die Verlängerung der Regelstudienzeit ist gerechtfertigt vor dem Hintergrund, dass die Lehre an den Hochschulen aufgrund der Pandemie-Entwicklung überwiegend digital und ohne Präsenzveranstaltungen stattfinden muss. Dieser Umstand wurde bereits für das Sommersemester 2020 berücksichtigt und führte dazu, dass die individualisierte Regelstudienzeit um ein Semester erhöht wurde. Dies wird für das Wintersemester 2020/2021 nun nachvollzogen.
Bei Rückfragen stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Amt für Ausbildungsförderung zur Verfügung.