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Noch keine Trendwende: Auch 2019 weniger Studierende mit BAföG

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  • Statistisches Bundesamt: Trotz BAföG-Erhöhung auch 2019 Fortsetzung des Rückgangs der BAföG-geförderten Studierenden, 28.000 weniger als 2018
  • Deutsches Studentenwerk (DSW): Die angekündigte Trendwende ist noch immer nicht eingetreten
  • DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Die dreistufige Erhöhung der Elternfreibeträge reicht nicht“

Berlin, 3. August 2020. Die Zahl der Studierenden, die BAföG erhalten, ist auch 2019, nunmehr im siebten Jahr in Folge, zurückgegangen; sie sank gegenüber 2018 um 28.000 auf nunmehr 489.000 Studierende. Das meldet das Statistische Bundesamt. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) befürchtet, dass die von der Bundesregierung angekündigte „Trendwende“ beim BAföG, wonach die Zahl der Geförderten um 100.000 steigen soll, weiterhin ausbleibt.

Gemäß den heute, 3. August 2020, veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts haben im Jahr 2019 rund 489.000 Studierende BAföG erhalten; das sind 28.000 weniger als 2018. Im monatlichen Durchschnitt sank die Zahl der geförderten Studierenden von 338.000 im Jahr 2018 auf 317.000 im Jahr 2019.

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), kommentiert:

„Die Talfahrt beim BAföG geht leider weiter. Wie wir bereits vergangenes Jahr befürchtet haben, scheint die dreistufige Erhöhung der Elternfreibeträge, die die Bundesregierung zum Wintersemester 2019/2020 auf den Weg gebracht hat und deren zweite Stufte nun zum Wintersemester 2020/2021 greift, nicht auszureichen. Die von der Bundesregierung angekündigte ‚Trendwende‘, wonach endlich wieder mehr Studierende vom BAföG profitieren sollen, droht so auszubleiben.

Wir brauchen beim BAföG nun eine weitere kräftige Steigerung vor allem der Elternfreibeträge, die über die beabsichtigte Erhöhung zum Wintersemester 2020/2021 hinausgeht.

Und wir brauchen darüber hinaus eine strukturelle, grundlegende Reform des BAföG, die endlich die Studienrealität zugrunde legt. Mehr als 70% der Studierenden beenden ihr Studium erst im zweiten Semester nach der Regelstudienzeit. Bei der Finanzierung der Studienkapazitäten über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, früher Hochschulpakt genannt, wird diese Tatsache inzwischen anerkannt. Das muss endlich gleichermaßen für das BAföG gelten, und die Förderungshöchstdauer muss entsprechend um zwei Semester verlängert werden. Nur so kann das BAföG wieder mehr Studierende erreichen, die diese Finanzierung bitter benötigen.“

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