Infopoint | Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende

Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende

Studierende an staatlichen und privaten Hochschulen sind über die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen unfallversichert. Unfälle, die sich bei studienbezogenen Tätigkeiten ereignen, müssen dort gemeldet werden. Die Unfallmeldung übernimmt das Studierendenwerk für Sie.

Als hochschulbezogene Tätigkeiten gelten

• Hochschulsport
• Weg zur und von der Hochschule
• Besuch sämtlicher Räumlichkeiten der Hochschule (z. B. Hörsaal, Bibliothek, Lernraum, etc.)
• Exkursionen
• in manchen Fällen Praktika

Auszufüllen ist eine Unfallmeldung, die am Infopoint eingereicht wird. Zusätzlich wird eine Studienbescheinigung benötigt, die nachweist, dass der Verunfallte zum Unfallzeitpunkt ordentlich eingeschriebene/r Studierende/r war.

Außerdem bitten wir, alle vorliegenden Unterlagen zum Unfall einzureichen. Zu diesen Unterlagen zählen beispielsweise

• Arztberichte
• Polizeiberichte
• Teilnahmenachweise (besonders bei Exkursionen)
• Rechnungen (z. B. für Krankentransport)

Bei Fragen helfen die Mitarbeiter/-innen am Infopoint gerne weiter.

Als verunfallter Übungsleiter wenden Sie sich bitte an das Sportreferat.