Über uns | Unternehmensstruktur

Wie wir organisiert sind

Das Studierendenwerk Aachen ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Es trägt − gemäß dem im Studierendenwerksgesetz der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geregelten Auftrag − die wirtschaftliche und organisatorische Verantwortung für hochschulgastronomische Betriebe, Wohnheime, Studienfinanzierung (BAföG), Kinderbetreuung und Sozialberatung.

Struktur des Studierendenwerks

Organigramm
Organe

Der Geschäftsführer leitet das Studierendenwerk Aachen und führt dessen Geschäfte. Darüber hinaus vertritt er das Studierendenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Neben dem Geschäftsführer besteht der Leitungskreis aus den sieben Leiterinnen und Leitern der Abteilungen Wohnen, Gastronomie, Verwaltung, Finanz- und Rechnungswesen, Bau- und Facility-Management, Kindertageseinrichtungen und Studienfinanzierung.

Der Verwaltungsrat hat die Tätigkeit der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers insbesondere auf die Organisation, das Rechnungswesen sowie auf die Einhaltung der Grundsätze der Finanzierung und Wirtschaftsführung zu überwachen. Neben einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen werden im Verwaltungsrat Grundsätze über die Tätigkeit im Studierendenwerk Aachen beschlossen. Der Verwaltungsrat beschließt den Haushalt.

Finanzierung

Das Studierendenwerk verfügt über vier Einnahmequellen, um die vielschichtigen Aufgabestellungen zu erfüllen. Das sind in erster Linie die Umsatzerlöse mit einem Anteil von rund 58 Prozent. Die Sozialbeiträge der Studierenden an den Aachener Hochschulen und die Zuschüsse des Landes sind mit jeweils einem Anteil von etwa 20 Prozent der Gesamtleistung die zweitwichtigsten Einnahmequellen. Der Sozialbeitrag beträgt pro Semester und Student 108 Euro. Dann folgt der vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellte Festbetrag mit 10,9 Prozent. Der Anteil sonstiger Erträge beläuft sich auf circa zwei Prozent.

Einnahmequellen (Stand 2014)

 

Studierendenwerksgesetz im Land Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbericht
Satzung des Studierendenwerks Aachen
Beitragsordnung
Hausordnung
Corporate Governance
Streitbeilegungsverfahren

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir trotzdem auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. , Straßburger Str. 8,  77694 Kehl,

Internet: www.verbraucher-schlichter.de