Wohnen | FAQ

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Die wichtigsten Fragen & Antworten

Sie möchten sich gern bei uns für einen Platz in unseren Wohnanlagen bewerben? Oder haben bereits einen Platz erhalten? Hier geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen der Bewerberinnen und Bewerber sowie Bewohnerinnen und Bewohner:

Ich möchte in Aachen studieren. Wie kann ich mich für ein Zimmer bewerben?

Sie können online unter Wohnraumbewerbung einen Antrag für einen Wohnplatz beim Studierendenwerk Aachen ausfüllen. Damit sind Sie automatisch auf der Bewerberliste.

Kann ich mich bewerben, obwohl ich noch keinen Zulassungsbescheid meiner Hochschule bekommen habe?

Ja, auch ohne Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung ist eine Bewerbung möglich. Erst bei Abschluss eines Mietvertrags muss die Immatrikulations­bescheinigung bzw. der Zulassungsbescheid der Hochschule eingereicht werden.

Wie stehen die Chancen, einen Wohnplatz zu erhalten?

Die besten Chancen haben Sie, wenn Sie bei Ihrer Auswahl einer Wohnanlage und hinsichtlich des Mietbeginns flexibel sind. Die größte Nachfrage nach Wohnraum ist natürlich rund um den Semesterbeginn. Daher ist eine möglichst frühzeitige Bewerbung notwendig. Insbesondere für einen geplanten Studienbeginn zum Wintersemester ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Wohnplatz bereits ab August/September anmieten. Mit einer Wartezeit von ca. 6 Monaten muss gerechnet werden, wenn Sie sich auf das gesamte Angebot des Studierendenwerks bewerben. Wenn Sie die Wohnform-Auswahl eingrenzen, z.B. nur ein Apartment möchten, kann die Wartezeit auch über ein Jahr betragen.

Wie kann ich mich als Programmstudierende/r bewerben?

In unseren Wohnanlagen steht ein spezielles Kontingent für Programmstudierende zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie beim International Office/Academy Ihrer Hochschule − bitte erkundigen Sie sich dort.

Wer darf in den Wohnanlagen des Studierendenwerks Aachen wohnen?

Alle Studierenden, die an einer der folgenden Hochschulen immatrikuliert sind:

  • RWTH Aachen
  • Fachhochschule Aachen
  • Fachhochschule Aachen, Abteilung Jülich
  • Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen
  • Musikhochschule Köln, Abteilung Aachen

Nicht Wohnberechtigte sind insbesondere Studierende,

  • die gleichzeitig Doktorand, Assistent, Referendar, Volontär oder dergleichen sind,
  • die überwiegend berufstätig sind,
  • die bereits ein berufsqualifizierendes Examen an einer Hochschule abgelegt haben (ausgenommen Master),
  • die als Zweit- bzw. Gasthörer an einer der Hochschulen eingeschrieben sind.

Für die Zimmer in der Wohnanlage Mattschö-Moll-Weg benötigen Sie einen Wohn­berechtigungsschein.

Kann ich mir ein/mein Zimmer/Apartment vor dem Einzug ansehen?

Da die Plätze in der Regel bis zum letzten Tag vor dem Neueinzug noch vermietet sind, ist eine durch uns organisierte Besichtigung leider nicht möglich. Sie können auf eigene Initiative die Wohnanlagen anschauen; eventuell ist auch der Belegungsausschuss des Hauses behilflich und der Vormieter hat nichts gegen eine kurze Besichtigung einzuwenden.

Was beinhaltet der Mietpreis?

Unsere Mietpreise sind in der Regel pauschale Inklusivpreise, d.h. dass die Nebenkosten (z.B. Heizung, Wasser, Strom, TV) enthalten und damit Nebenkostennachzahlungen ausgeschlossen sind. Im Folgenden sind Ausnahmen aufgeführt.

Hier werden die Kosten Ihres Stromverbrauchs separat vom Anbieter in Rechnung gestellt:
WG-Zimmer, u.a. im Kastanienweg 21-35, Bärenstraße 5, Bärenstraße 19-21, Halifaxstraße 81-85/Ahornstraße 71-75, alle WG- und Familienwohnungen u.a. in der Rütscher Straße 123-125.

In der Wohnanlage Mattschö-Moll-Weg werden die Nebenkosten über eine Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.

Extrakosten entstehen durch die Anmeldung eines Telefonanschlusses sowie die Nutzung des Internets − dank der studentischen Selbstverwaltung kann in unseren Wohnanlagen Internet zu sehr günstigen Gebühren bezogen werden.

Für Radio, Fernseher, etc. ist ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Muss ich eine Kaution bezahlen?

Ja, die Mieter haben vor Vertragsabschluss eine Kaution zu zahlen. Diese ist immer das Zweifache des Mietpreises. Die Kaution wird nicht verzinst (gemäß § 551, Abs. 3 BGB).

Welche Wohnformen werden angeboten?

In unseren Wohnanlagen gibt es sehr unterschiedliche Wohnformen

  • Einzelzimmer (meist mit Waschbecken) mit Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftssanitärräumen
  • Einzelzimmer mit Dusche und WC und Gemeinschaftsküchen
  • Einzelzimmer in Wohngruppen (WG) mit Küche und Bad
  • Apartments mit eigener (Klein-)Küche und Bad
  • Doppelapartments (zwei Räume) mit eigener (Klein-)Küche und Bad (für 2 Personen/Paare)
  • Zweiraumapartments mit eigener (Klein-)Küche und Bad (für eine Person)
  • Familienwohnungen
Ist eine Möblierung enthalten?

Fast alle Wohnplätze werden teilmöbliert vermietet, in der Regel mit einem Schrank, einem Schreibtisch, einem Stuhl und einem Regal. Geschirr, Bettzeug und Ähnliches müssen Sie in jedem Fall selbst mitbringen.
Die Wohnplätze in den Wohnanlagen Eckertweg 20, Heinrich-Mußmann-Str. 2-46 und in allen Familienwohnungen werden nicht möbliert vermietet.

Gibt es in den Wohnanlagen barrierefreie bzw. behindertengerechte Zimmer?

Ja, in den Wohnheimen Mattschö-Moll-Weg, Kastanienweg 21-35, Hainbuchenstraße 4, 8, 10 und Heinrich-Mußmann-Straße 48-54 (Jülich). Generell wird behinderten Studierenden bei Vorlage des Behindertenausweises gerne geholfen − nicht jeder braucht barrierefreien Wohnraum.

Gibt es Wohnraum für Studierende mit Kind?

Für Studierende mit Kind stehen Familienwohnungen in den Wohnanlagen Rütscher Straße 123-125 und im Mattschö-Moll-Weg zur Verfügung.

Wo bekomme ich den Schlüssel zu Mietbeginn?

Die Schlüsselübergabe erfolgt frühestens am ersten Werktag (außer samstags) des Monats während der Sprechzeiten durch den zuständigen Hausmeister vor Ort. Den Namen des Hausmeisters Ihrer zukünftigen Wohnanlage und seine Sprechzeiten sowie alle weiteren Details zur Übergabe entnehmen Sie bitte dem Anschreiben zu Ihrem Mietvertrag.

Schlüsseldienst

Schlüssel vergessen? Sollten Sie sich ausgeschlossen haben, versuchen Sie bitte zuerst, den Hausmeister vor Ort zu erreichen. Außerhalb der Dienstzeiten der Hausmeister erreichen Sie die zuständige Firma openSecure unter der Telefonnummer +49 241 5157880.

Tarife Aachen:

Je nach Art der Türöffnung kostet der Service circa 150 Euro, zzgl. eventueller Materialkosten. Die Türöffnung beinhaltet die Anfahrtskosten. Sollte eine Beauftragung rückgängig gemacht werden, wird eine Leerfahrt von der Firma openSecure berechnet.

Wichtig: Die Abrechnung durch die Firma openSecure findet vor Ort statt.

Diese Regelung gilt nicht für die neuen Wohnheime Hainbuchenstraße 4,8,10 und Kastanienweg 8-14. Hier ist außerhalb der Dienstzeiten des Hausmeisters Hilfe über die Nummer +49 241 80-93170 zu holen. Die Preise entsprechen den o. g. Tarifen des Schlüsseldienstes.

Tarife Jülich:

Je nach Art der Türöffnung kostet der Service zwischen circa 110 und 180 Euro, zzgl. eventueller Materialkosten. Die Türöffnung beinhaltet die Anfahrtskosten. Sollte eine Beauftragung rückgängig gemacht werden, wird eine Leerfahrt von der Firma openSecure berechnet. 

Diese Regelung gilt nicht für das neue Wohnheim Solar-Campus II. Hier ist außerhalb der Dienstzeiten des Hausmeisters Hilfe über die Nummer +49 241 80-93170 zu holen. Die Preise entsprechen den o. g. Tarifen des Schlüsseldienstes.

Gibt es Parkplätze an den Wohnanlagen?

An den meisten unserer Wohnanlagen steht ausreichender, hauseigener Parkraum zur Verfügung. Weiteres entnehmen Sie bitte den Detailangaben zu den Wohnanlagen.

Welche Wohnraumangebote gibt es sonst noch für Studierende?

Preiswerter Wohnraum für Studierende in Aachen ist knapp. Um bisher nicht genutzten Wohnraum für Studierende zu erschließen, betreut das Studierendenwerk Aachen das Projekt WohnDuo.

Ein Ergebnis der Zusammenarbeit der Stadt Aachen, der Hochschulen, ASten und des Studierendenwerks ist die Wohnbörse der Plattform Extraraum. Darüber hinaus bieten die Asten der Hochschulen Beratung rund ums Wohnen.

Kann ich den Mietvertrag und die Vergaberichtlinien des Studentenwerks Aachen einsehen?
Ich möchte kündigen. Was muss ich tun?

Lassen Sie der Wohnheimverwaltung Ihre Kündigung schriftlich und unterschrieben zukommen. Dazu können Sie das Kündigungsformular nutzen.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Mieter, die ihr Zimmer/Apartment über ein Programm erhalten haben, können aufgrund des kurzfristigen Mietverhältnisses grundsätzlich nicht kündigen.

Darf ich mein Zimmer/Apartment untervermieten?

Die Untervermietung bedarf in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung durch die Wohnheimverwaltung. Die Hauptmieter müssen ihr Zimmer länger als drei Monate bewohnen und können auf Antrag bis zu maximal drei Monate an eine/n Studierende/n untervermieten. Details sind der  Untervermietungsordnung (im Antrag enthalten) zu entnehmen.

 

Gibt es eine Hausordnung?

Die Hausordnung wird jedem Bewohner mit dem Mietvertrag ausgehändigt. Sie ist zwingend einzuhalten.

Kann ich meine Wäsche in der Wohnanlage waschen?

Waschmaschinen und Wäschetrockner stehen in den jeweiligen Wohnanlagen gegen Gebühr zur Verfügung.

Gibt es studentische Initiativen innerhalb der Wohnanlagen?

Ja, in allen Wohnanlagen gibt es die studentische Selbstverwaltung, die das Zusammenleben aktiv gestaltet. Der gewählte Wohnheimsprecher vertritt die Interessen der Bewohner gegenüber dem Studierendenwerk. Das Studierendenwerk stellt der studentischen Selbstverwaltung in den Wohnanlagen Räumlichkeiten zur Verfügung, um das Gemeinschaftsleben zu fördern. In den Wohnanlagen haben sich so unterschiedlichste AGs gebildet, die den Bedürfnissen Studierender entsprechen, dazu gehören z.B.:

  • der Belegungsausschuss, der in Zusammenarbeit mit der Wohnheimverwaltung freiwerdende
    Zimmer/Apartments/Wohnungen belegt
  • die Netzwerk-AG, die neben einem Internetzugang für die Bewohner zahlreiche,
    weitere Services wie z.B. W-LAN oder einen Hausdrucker anbietet
  • die Getränke-AG, die den Verkauf von Getränken an die Bewohner organisiert
  • die Wohnzimmer-AG, die ein gemeinschaftliches ‚Wohnzimmer‘ betreibt
  • die Tischtennis-AG, die sich um den Tischtennisraum kümmert
  • die Paket-AG, die ein Paketdepot betreibt
  • diverse AGs, die Geräte verleihen, wie z.B. Werkzeug- und Spieleverleih

Auf den eigenen Seiten der Wohnanlagen erfahren Sie noch viel mehr über das Leben und die Annehmlichkeiten in unseren Wohnanlagen.

Der Wohnheimrat ist der Zusammenschluss aller Vertreter der Wohnanlagen des Studierendenwerks. Er koordiniert die Anliegen aller Wohnanlagen und ist für den Informationsfluss und die Durchführung von Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter mitverantwortlich.